Vorgehen bei Mangel nach Wohnungskauf

Hallo,

ich weiß nicht, ob das hierher gehört oder unter Handwerk, bitte ggf verschieben. Danke!

Also wir haben eine (Neubau-)Wohnung direkt vom Bauträger gekauft und kurz nach Einzug festgestellt, dass sich der neu verlegte (durch den Bauträger beauftragt) Laminat aufstellt/wellt.
Der zuständige Handwerker war (für uns) nicht erreichbar und erschien auch nicht zum letztlich doch noch ausgemachten Termin.
Schließlich wurde (vom Bauträger) ein weiterer Bodenleger vorbeigeschickt, der einen komplett falschen Unterboden feststellte und meinte der ganze Laminat müsse komplett erneuert werden.
Nach Einschalten eines Anwalts durch den Bauträger kam der ursprüngliche Verleger und schnitt die hochstehenden Streifen weg. Da dies bereits 3 Monate nach der ersten Beanstandung war, war der Boden bereits leicht geschädigt. Der Verleger meinte ansonsten sei alles OK, das würde er uns auch schriftlich zusichern (hat er aber nie gemacht).

Fakt ist: bis heute (9 Monate nach Kauf) ist nichts weiter passiert, obwohl der Boden sich schon wieder hebt. Der Bauträger behauptet im Rechtsstreit mit dem Bodenleger zu sein und nichts weiter machen zu können. Das aber gibt er uns auch nicht schriftlich.
Nun ist meine Befürchtung, dass man einfach das Ablaufen der Gewährleistung aussitzen will. Zumal wir von Dritten erfahren haben, dass das ganze noch nicht vor Gericht ist.

Was müssen wir tun? Dürfen wir einen eigenen Bodenleger beauftragen und die Kosten weiterleiten? Muß dies zuvor ein Gutachter sehen? Bisher haben wir einen freundlichen Brief an den Bauträger geschrieben (neben 100 Telefonaten), dass er uns einen verbindlichen Termin zur Ausbesserung nennen soll. Passiert ist nichts - müssen wir nun noch eine Frist setzen?

Entschuldigung, dass es so lange geworden ist und viele Grüße aus München

Was müssen wir tun?

Ich würde umgehend einen Anwalt einschalten.

Dürfen wir einen eigenen Bodenleger
beauftragen und die Kosten weiterleiten?

Wahrscheinlich noch nicht. Der Vertragspartner muß ausreichend Gelegenheit haben, den Mangel zu beheben.

Passiert ist nichts - müssen wir nun noch eine Frist setzen?

Überlaß das einem Profi, sonst bleibt ihr am Ende auf den Kosten sitzen.