Morgen,
wie muss ein Mieter (Gewerbe) vorgehen, wenn er die Miete mindern möchte und was kann der Vermieter dagegen machen? Gibt es da eine festgelegte Vorgehensweise?
Danke naseweis
Morgen,
wie muss ein Mieter (Gewerbe) vorgehen, wenn er die Miete mindern möchte und was kann der Vermieter dagegen machen? Gibt es da eine festgelegte Vorgehensweise?
Danke naseweis
Morgen,
Morgen,
wie muss ein Mieter (Gewerbe) vorgehen, wenn er die Miete
mindern möchte
Mangel umgehend schriftlich bei VM anzeigen. Frist zur Behebung setzen. Wenn Frist fruchtlos die Kürzung mitteilen.
und was kann der Vermieter dagegen machen?
Reparieren oder gegen die Mietkürzung wehren wenn er diese zb. für nicht gerechtfertigt hält.
Gibt es da eine festgelegte Vorgehensweise?
Ja, s.o.
Danke naseweis
Grüße
Hi,
und dann kann der Mieter einfach die Miete um Betrag X senken?
cu naseweis
Der Mieter sollte - bevor er überhaupt Briefe schreibt oder Kürzungen vornimmt - seinen Mietvertrag eingehend lesen.
Bei Gewerbemietern wird oft das Recht auf Mietminderung ausgeschlossen oder beschränkt.
Hi,
und dann kann der Mieter einfach die Miete um Betrag X senken?
Das kann er probieren - würde jedoch deutlich davon abraten.
Es gibt für vieles Rechtsprechungen an denen man sich orientieren kann, das heisst aber nicht dass ein Gericht noch mal so entscheidet.
cu naseweis
Grüße
weiterhin unterliegen Gewerbeverträge nicht den Kündigungs- und Mieterhöhungsschutzklauseln die für Wohnraumvermietung gelten.
vnA
… was hier überhaupt nicht interessiert, aber schön.
Nicht ausgeschlossen
Morgen,
gehen wir mal aus, das Recht zur Minderung wurde nicht ausgeschlossen. Allerdings war schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrages Bekannt, dass an dieser Stelle Bauarbeiten durchgeführt werden.
… nun ja, dich möglicherweise nicht.
Wenn ich anfange mit meinem VM wegen 200-300€ Mietminderung zu zänken, damit das Verhältnis M - VM vermutlich nicht unerheblich belaste, und der VM die Möglichkeit hat bei nächster Gelegenheit mal 50 oder auch 100% die Miete zu erhöhen, oder einfach so ohne Grund mal Kündigt weil er keinen Stress haben möchte, dann, ja dann ist es möglicherweise doch für den Einen oder Anderen interessant.
vnA
Kenntnis bei Vertragsabschluss
War dem Gewerbemieter der Mangel der Mietsache bereits bei Vertragsabschluss bekannt, dann verliert er sein Minderungsrecht, siehe
§ 536 b BGB
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn der Vermieter zugesagt hat, dass die Mängel behoben werden.
Danke OWT
hier steht nichts