Vorgehen bei Räumung

Hallo,
gibt es auch Vorschriften, wie Polizisten bei einer Wohnungsräumung vorzugehen haben? Wann wird ein neues Schloss eingebaut, wann wird Gewalt angewendet?
Danke
John

Moin, Franzjosef,

gibt es auch Vorschriften, wie Polizisten bei einer
Wohnungsräumung vorzugehen haben?

Ja.

Wann wird ein neues Schloss eingebaut

Nie. Jedenfalls nicht von der Polizei.

wann wird Gewalt angewendet?

Nur, wenn nötig. Also benimm Dich.

Gruß Ralf

Nur, wenn nötig. Also benimm Dich.

Hi Ralf,
wo stehen die Vorschriften?
Danke
John

Hallo!

gibt es auch Vorschriften, wie Polizisten bei einer
Wohnungsräumung vorzugehen haben?

Polizisten sind nur gefragt, wenn sich der Mieter der Durchführung einer titulierten Räumung physisch widersetzt. Ansonsten gehört solcher Fall zum Job eines Gerichtsvollziehers.

Gruß
Wolfgang

Folgende Vorschriften
Hallo Franz-Josef,

das sind Dienstvorschriften der Polizei. Da Polizei Ländersache ist, gibt es sogenannte bundeseinheitliche Dienstvorgaben, welche in Ländervorschriften umzusetzen ist.

Für Räumungen von Mietwohnungen kommen folgende Vorschriften zum Tragen
23-B-612 Verbot von Kaugummi bei Zwangsräumungen
23-B-613 Verbot von Tabak und Alkohol bei Zwangsräumungen
46-T-79 Begrüssung [Polizei muss Guten Tag und Auf Wiedersehen sagen]
77-S-002 Befreiung der Polizei zum Ausziehen von Schuhen bei Betreten von Wohnräumen

Anmerkungen: Es ist leider nicht per Rechtsvorschrift definiert, ob ein Polizist bei Zwangsräumen furzen [trocken und feucht] und rülpsen [mit und ohne Geruch] darf. Da hat das Innenministerium wieder einmal Hausaufgaben zu machen.

Christian

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Punkte für solchen Schwachsinn???..
o.w.t.

Aber sicher. War doch nett formuliert.
Btw., Du hast doch auch schon Punkte bekommen. Sogar mal von mir.
Gruß
loderunner

Hallo John,

die „Räumung“ einer Wohnung geschieht aufgrund gesetzlicher Vorschriften (zu finden im BGB,ZPO usw.).
Nach der Erwirkung eines „Räumungsbeschlusses“ durch den Vermieter über das zuständige Amtsgericht wird der Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Räumung beantragt.Dieser kann,wenn Widerstand von Seiten des Mieters zu erwarten ist,die Polizei als „Amtshilfe“ hinzuziehen…Verantwortlich bleibt jedoch der GVZ.
Dieser beauftragt auch in der Regel einen Schlüsseldienst sowie eine
Spedition,um sowohl die Wohnung durch den Austausch des Türschlosses gegen eine weitere Benutzung des (Ex)-Mieters zu schützen als auch die
Unpfändbaren Gegenständes des (Ex)-Mieters sicherzustellen…

Sämtliche Kosten in so einem Verfahren fallen per Gerichtsbeschluß
zu Lasten des (Ex)-Mieters…

Schwachsinn …
Hallo,

der Kamerad Franz-Josef ist seit Jahren hier eine Nervensäge vor dem Herren. Da kann man Schreiben, man hält an der Ampel an weil rot ist und Franz-Josef würde fragen, wo ist das Rot, wie rot muss das Rot sein und was ist wenn ich das Rot für mich nicht als Rot anerkennen würde.

Kurzum die Fragen von Franz-Josef wurden über die Zeit Schwachsinnig und man konnte sich nur noch belustigen.

Kritisch wurde es als er „fragte“ wie man Wände durch Sprengung versetzen kann.

Den Rest seines Daseins kann man hier lesen.

Christian