Vorgehen bei Rotlichtverstoß

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Schreiben von der Bußgeldbehörde über einen Rotlichtverstoß am 05.03.2010 (0,4 Sekunden) erhalten. Als Beweismittel ist „Rotlichüberwachungsanlage mit Frontfoto“ angegeben und bei Zeuge steht „553-010/60048“, was vermutlich die Nummer des Beweisfotos sein soll.

Das Beweisfoto selbst ist nicht beigefügt.

Soll ich mich zur Beschuldigung äußern, einen Anwalt hinzuziehen, das Foto anfordern oder schreiben, dass ich es nicht war (ich gehe mal davon aus, dass das Foto nicht aussagekräftig ist, sonst hätten sie es beigefügt)und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Ich will mich deshalb dagegen wehren, da ich gestern auf der Bundesstraße geblitzt worden bin und mehr als 40 km/h zu viel drauf hatte… :frowning:

Vielen Dank für Ihren Ratschlag.

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.

wenn du bei ADAC oder ähnlichem Verein Mitglied bist
würde ich dir empfehlen dort anzurufen und dich mit der Rechtsabteilung verbinden lassen, die geben die dort genaue Auskunft wie du weiter vorgehen sollst.

mfg.
Klaus

ich habe ein Schreiben von der Bußgeldbehörde über einen
Rotlichtverstoß am 05.03.2010 (0,4 Sekunden) erhalten. Als
Beweismittel ist „Rotlichüberwachungsanlage mit Frontfoto“
angegeben und bei Zeuge steht „553-010/60048“, was vermutlich
die Nummer des Beweisfotos sein soll.

Das Beweisfoto selbst ist nicht beigefügt.

Soll ich mich zur Beschuldigung äußern, einen Anwalt
hinzuziehen, das Foto anfordern oder schreiben, dass ich es
nicht war (ich gehe mal davon aus, dass das Foto nicht
aussagekräftig ist, sonst hätten sie es beigefügt)und von
meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Ich will mich deshalb dagegen wehren, da ich gestern auf der
Bundesstraße geblitzt worden bin und mehr als 40 km/h zu viel
drauf hatte… :frowning:

Vielen Dank für Ihren Ratschlag.

Ich würde mir das Foto zeigen lassen.Wenn es kein Foto und kein Beweiss gibt würde ich einen Anwalt konsultieren.
M.f.g
Salmanzig

Sehr geehrter Herr Rosenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Fordern Sie unbedingt das Foto an, bevor Sie Bußgeld bezahlen und entscheiden Sie danach, ob bzw. in welcher Weise Sie sich zum Vorwurf äußern. Bevor Sie das Foto gesehen haben, verweigern Sie jegliche Angaben zur Sache. Es gibt noch Behörden, welche das Foto grundsätzlich aus Kostengründen nicht sofort beilegen, weshalb Sie hieraus nicht auf die Aussagekraft der Aufnahme schließen können.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat und was aus dem Bußgeldverfahren geworden ist, würde ich mich sehr freuen.

Wenn Sie noch Nachfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.