Gestern hat mir die Nachbarin, die unter mir wohnt zwei feuchte Wasserflecke, jeweils ca. 1 qm groß an Decke und Wand, in Küche und Bad ihrer Wohnung gezeigt (es hat sich bereits grau-schwarzer Schimmel gebildet).
Vor ein paar Tagen, als der Ablauf meiner Dusche zum wiederholten Mal verstopft war und es wieder stark daraus hervor roch, obwohl ich ihn regelmäßig reinige, habe ich nachdem das Wasser selbst nach zwei Anwendungen mit „Rohrfrei“ nicht mehr ablief, zwei Befestigungsschrauben am Ablauf gelöst, um nachzuschauen, ob ich die Ursache dafür finden kann. Die
Schrauben ließen sich anschließend jedoch nicht mehr befestigen und eine Öffnung, um sie von wieder einzudrehen habe ich nirgendwo rund um die Dusche gefunden.
Wie soll/muss ich jetzt vorgehen? So wie es aussieht habe ich den Wasserschaden in der Wohnung unter mir verursacht. Andererseits stinkt es immer wieder aus den Rohren, seit ich in dieser Wohnung lebe. Die Mieterin unter mir hat keine Hausratversicherung, ich habe eine Haftpflichtversicherung (die im Prinzip für von mir verursachte Schäden am Mieteigentum aufkommt). Ich habe mich deshalb nicht früher an meine Vermieter gewendet und versucht das Problem selbst zu lösen, da mein Mietverhältnis belastet ist, weil ich von einer Sozialleistung lebe und die Behörde in 14 Monaten die Miete vier Mal zu spät auf das Vermieterkonto überwiesen hat. Ich war froh, dass ich nachweisen konnte, dass ich die Verzögerung nicht verursacht hatte, unser Umgang ist jedoch seitdem nicht mehr entspannt und locker.
Die Gebäudeversicherung der Vermieter ist übrigens nicht anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt, habe mir die NK-Abrechnung vorhin nochmal angeschaut.
Nun habe ich einerseits tatsächlich einen Fehler gemacht (Schrauben herausgedreht), andererseits stimmt in dem Rohr anscheinend aber auch etwas nicht und es ist wohl nicht üblich, dass es um die Dusche herum keine Öffnung gibt, um da ran zu kommen (Handwerkerpfusch?)
Wem also, muss ich wann, was und in welcher Form melden?
Was passiert mit der Frau unter mir, die überhaupt keine Versicherung, aber den Schaden hat? Es wird jetzt Winter -> Schimmelbildung (sie ist älter und krank).
Wenn meine Vermieter, wovon ich ausgehe, genau die Firma beauftragen sich meine Dusche anzuschauen, die sie eingebaut hat, werden die doch kaum zugeben, dass sie da gepfuscht haben.
MfG und danke. Ceja
Wenn Sie in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung Mietsachschäden mitversichert haben, sollten Sie diesen Schaden Ihrer Versicherung melden. Es wird allerdings ein Verschulden von Ihnen vorausgesetzt, um einen Anspruch zu haben. Ob dieser in Ihrem Fall vorliegt, kann ich nicht beurteilen.
Die Versicherung sollte sich in jedem Fall mit dem Geschädigten in Verbindung setzten, auch um unberechtigte Schadenersatzanprüche abzuwehren. Sie wären dann aus dem Schneider.
Hallo Ceja,
wenn deine Untermieterin keine Hausratversicherung hat, wird deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, allerdings erstattet diese nur den Zeitwert, den Rest muss die alte Dame dann selbst zahlen. Ich denke, dass deine Haftpflicht dafür aufkommt, denn es ist ja wohl dein Verschulden, wenn du selbst daran rum"gebastelt" hast.
Auf jeden Fall mußt du dich aber an deinen Vermieter wenden, damit der die Ursache klären läßt und Abhilfe schafft. Falls er nicht reagiert, such dir Hilfe beim Mieterverein, beim Amt, ggf. beim Anwalt.
Wende dich also so schnell als möglich an deine Versicherung, damit der alten Dame geholfen wird.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß Angelika
Mach dir nicht zu viel Gedanken. Melde es BEIDEN Versicherungen und geb jeweils die Versicherungs-Daten der anderen Versicherung bei beiden Schadenmeldungen an (damit du nicht den Verdacht der doppelten Abrechnung auf dich ziehst). Das ist alles nicht schlimm und genau diesen Schadenhergang hat man hunderte Mal im Monat. Eine Hausratversicherung ist dafür nicht nötig. Die Haftpflicht zahlt den Zeitwert, die Gebäude in der Regel den darüber hinausgehenden Neuwert.
Mit freundlichen Grüßen
Ceja, Deine Ehrlichkeit in Ehren, aber in Deiner Situation, die Du schilderst wird es doch wohl das Beste sein, Du lässt mal von einem Bekannten, die Verschraubung wieder herrichten ohne darüber eine grosse Story zu verbreiten und bittest die Dame unter Dir, Sie möge die zwei Flecken an Ihrer Decke/Wand ihrem Vermieter melden. Du hast offiziell keine Ahnung von wo diese Flecken kommen können!!! Damit ist der Vermieter erstens in der Reparaturverpflichtung bei der alten Dame und muss herausfinden woher der Schaden stammt. Stammt er aus Deiner Wohnung muss er Dir nachweisen, dass Du dran schuld bist. Kann er das nicht, sitzt er auf den Kosten fest. Findet er den Grund des Schadens in Deinem Bad und handelt es sich hierbei um einen technischen Defekt an Deinen Rohrleitungen, dann muss er diese auch reparieren lassen. Dabei handelt es sich aber um keine Schönheitsreparaturen, die der
Mieter selbst zu bezahlen hat, sondern das sind Dinge, die der Vermieter zu tragen hat. So bekommt die Dame eine reparierte Decke und Du ein repariertes Badezimmer. Und Du musst in Deiner Situation nicht noch beim Vermieter um „Schön Wetter“ bitten. Das ist mein Tipp aus der Distanz.
dringend dem vermieter und der gebäudeversicherung melden!
der rest regeln die versicherungen!
Hallo!
vorab erst einmal viele Grüße an die Nachbarin die KEINE Versicherungen hat…!!! völlig unverständlich… ;-(
den Schaden meldne Sie bitte Ihrem Vermieter ohne Angabe Ihrer Schrauberei…! und da der Vermieter ne Vers. hat wird der Schaden bei Ihnen und auch in der anderen Whg. gezahlt…!!
es sei dann der Vermieter ist ebenso cool wie die Nachbarin…!!! 
haben Sie denn keine Vers.-Betreuer an der Hand der Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung steht???
ICH stehe Ihnen (und evtl. auch der Nachbarin) zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
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Zuständige Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,
höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.
Vorsichtshalber der Haftpflichtversicherung melden.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe