Vorgehen bei Wasserschaden

Hallo Leute,
wie sieht das rechtliche Vorgehen aus, wenn in einem ungeheizten Hinterhaus eine Etage als Lager gemietet ist und wegen eines Wasserrohrbruchs aufgrund der Kälte ein Wasserschaden entstanden ist?
Wie kriegt man den Vermieter dazu, für Schäden (z.B. neu verlegtes Laminat, technische Geräte) aufzukommen?
Fällt es nicht unter unterlassene Sorgfaltspflicht - man weiß doch, dass Wasserrohre keinen Frost vertragen!?
Greift in solchen Fällen eine Gebäudehaftpflicht-Versicherung oder wer?

Danke für allgemeine rechtliche Tipps zum Vorgehen!
Gruß, Susanne

?
Liebe Leute, was hilft mir ein Sternchen bei der Frage?
Ich hätte lieber eine Antwort…?!

Hallo Leute,

hallo ! (ich war nicht der/die mit dem sternchen :wink:)

wie sieht das rechtliche Vorgehen aus, wenn in einem
ungeheizten Hinterhaus eine Etage als Lager gemietet ist und
wegen eines Wasserrohrbruchs aufgrund der Kälte ein
Wasserschaden entstanden ist?

genauen schadenumfang lokalisieren und bestimmen, schadenshöhe bestimmen (lassen), verursacher bzw. grund herausfinden, schaden geltend machen (übliches juristisches vorgehen)

Wie kriegt man den Vermieter dazu, für Schäden (z.B. neu
verlegtes Laminat, technische Geräte) aufzukommen?

schaden bekannt machen, schadenersatzforderung stellen, ggfs. über anwalt oder klage, wenn er sich sträubig stellt

Fällt es nicht unter unterlassene Sorgfaltspflicht - man weiß
doch, dass Wasserrohre keinen Frost vertragen!?

mag sein, läßt sich aus der entfernung nicht beurteilen, dazu muß man die umstände und die gesamtsituation kennen. sollte aber für den geschädigten keinen unterschied machen, WARUM der vermieter es hat soweit kommen lassen - wichtig ist für den schadenersatz nur, daß der wasserrohrbruch ursächlich war für den entstandenen schaden, und daß die ursache für den wasserrohrbruch beim vermieter (oder sonst wem) zu finden ist

Greift in solchen Fällen eine Gebäudehaftpflicht-Versicherung oder wer?

möglich; hängt vom versicherungsvertrag ab (sofern überhaupt vorhanden). und von der versicherung, wenn fahrlässigkeit vorliegt, wie sie die sachlage beurteilt. der schadenersatz wird aber so oder so vom verursacher (=vermieter?) gefordert, nicht von dessen versicherung.

Gruß, Susanne

saludos, borito

Hallo,
der Stern kam von mir :wink:

Hallo Leute,

hallo ! (ich war nicht der/die mit dem sternchen :wink:)

wie sieht das rechtliche Vorgehen aus, wenn in einem
ungeheizten Hinterhaus eine Etage als Lager gemietet ist und
wegen eines Wasserrohrbruchs aufgrund der Kälte ein
Wasserschaden entstanden ist?

Ja, wenn es schon bekannt ist, das keine Heizung gemietet wurde, so wäre entweder der Frost zu vermeiden, oder die Wasserleitungen zu entlehren gewesen (Mieterobhutspflicht).

genauen schadenumfang lokalisieren und bestimmen, schadenshöhe
bestimmen (lassen), verursacher bzw. grund herausfinden,
schaden geltend machen (übliches juristisches vorgehen)

Der Verursacher wäre hier wohl der M.

Wie kriegt man den Vermieter dazu, für Schäden (z.B. neu
verlegtes Laminat, technische Geräte) aufzukommen?

Indem man nett fragt. Eine Verpflichtung wäre imho eher beim M zu suchen.

schaden bekannt machen, schadenersatzforderung stellen, ggfs.
über anwalt oder klage, wenn er sich sträubig stellt

Hmm, der Richter wird das schon zu beurteilen wissen…
… eine in sich teure Variante.

Fällt es nicht unter unterlassene Sorgfaltspflicht - man weiß
doch, dass Wasserrohre keinen Frost vertragen!?

Ach, also war der Physikunterricht…

Wie soll den ein VM eine Sorgfaltspflicht werfüllen, wenn der VM das Besitzrecht und zugangsrecht auf dem M übertragen hat?

mag sein, läßt sich aus der entfernung nicht beurteilen, dazu
muß man die umstände und die gesamtsituation kennen. sollte
aber für den geschädigten keinen unterschied machen, WARUM der
vermieter es hat soweit kommen lassen -

Hmm, so ganz ohne Heizung geht auch. Dann wäre der M für eine angemessene Wärme, bzw. Vorsorge gegen Schaden zuständig. Wenn der M sich dazu ausserstande sieht, so hat der M für Ersatz zu sorgen (Obhutspflicht).

wichtig ist für den
schadenersatz nur, daß der wasserrohrbruch ursächlich war für
den entstandenen schaden, und daß die ursache für den
wasserrohrbruch beim vermieter (oder sonst wem) zu finden ist

Ja.

Greift in solchen Fällen eine Gebäudehaftpflicht-Versicherung oder wer?

Versuchen kann man es…

möglich; hängt vom versicherungsvertrag ab (sofern überhaupt
vorhanden). und von der versicherung, wenn fahrlässigkeit
vorliegt,

Was bei einem Frostschaden oft der Fall wäre.

wie sie die sachlage beurteilt. der schadenersatz
wird aber so oder so vom verursacher (=vermieter?) gefordert,
nicht von dessen versicherung.

Der VM könnte auch auf die Idee kommen, dem M genau dies in Rechnung zu stellen.

vlg MC

wobei …
… aus dem UP nicht eindeutig hervorgeht, ob sich in diesem fiktiven Fall vllt das Wasserrohr außerhalb der gemieteten Räume befinden soll. Dann allerdings träfe die Mieterin kein Verschulden und es bestände Anspruch auf Schadensersatz an den Verursacher.

vnA