Vorgehen bei Wohnungserbschaft

Hallo, liebe Wissenden!

Person XY wird in Zukunft eine Eigentumswohnung erben. Der Erblasser hat die Person XY als Alleinerbe in einem Testament, welches sich beim Notar befinden sollte, angegeben.

Wie sollte Person XY vorgehen, wenn sie über die Erbschaft informiert wird?
Sollte zunächst ein Erbschein beim Amtsgericht des Wohnortes, wo die Wohnung sich befindet, beantragt werden oder wird der Notar, bei dem das Testament beurkundet wurde, dies veranlassen?
Welche Aufgaben übernimmt der Notar im Allgemeinen, wenn der Erbfall eintritt?

Durch wen kann die Eigentumswohnung dann bewertet werden?
Sollte ein Immobilienvermittler oder möglicherweise eine staatliche Behörde die Wohnung begutachten? Was wäre hier vermutlich die günstigste Lösung für den Erben?

Jetzt habe ich leider einen ganzen Berg an Fragen gestellt, über jeden kleinen Hinweis bin ich dankbar.

L.G.
Stefanie

Für was denn ein Gutachten? Wenn Sie der alleinige Erbe sind, brauchen Sie doch nicht wirklich den genauen Wert, vorausgesetzt, Sie wollen die Hütte nicht gleich versilbern.
Das FA ermittelt aus eigenem Antrieb den Einheitswert. Völlig ohne Gutachterkosten :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn ein notarielles Testament vorliegt, bedarf es keines Erbscheins um die Wohnung umzuschreiben. D.h. das Testament wird vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet, den Erben zugestellt, und mit dieser Zustellung und dem Aktenzeichen des Nachlassgerichts beantragt man dann beim GB-Amt die Umschreibung.

Nicht ganz klar ist mir, warum die Wohnung bewertet werden soll? Das Finanzamt kommt hier zu eigenen Schlüssen, und nur für das eigene Wohnbefinden ist ein Gutachten zu teuer. Nur bei einer Veräußerung wäre es gut, zumindest einen Anhaltspunkt zu haben, den bekommt man aber auch aus dem Immobilienteil der Zeitung. Konkret wird dann mit den potentiellen Käufern verhandelt.

Gruß vom Wiz

Bewertung wegen Verkauf
Hallo!

Person XY möchte die Wohnung veräußern, um von dem Erlös eine andere kleinere und günstigere Wohnung kaufen zu können. Daher möchte sie ein Gutachten erstellen lassen.
Auch wird die Person XY ja Erbschaftssteuer zahlen müssen, so könnte der Restbetrag hieraus evtl. dafür ausreichen.

Wäre es wohl günstiger, eine staatliche Stelle (außer dem Finanzamt) oder einen Immobilienvermittler mit dem Gutachten zu beauftragen?
Sicherlich werden beide einen eher höheren Wert ermitteln (das Finanzamt kann dann sicher mehr Steuern verlangen bzw. der Immobilienvermittler eine höhere Verkaufsprovision).
Sehe ich das so richtig?

Vielen Dank für Eure Antworten
Stefanie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wäre es wohl günstiger, eine staatliche Stelle (außer dem
Finanzamt) oder einen Immobilienvermittler mit dem Gutachten
zu beauftragen?

Das FA erstellt keine Gutachten. Der Einheitswert hat rein gar nichts mit dem Verkehrswert zu tun.
Mir fallen spontan auch keine staatlichen Stellen ein, die hier ein Gutachten erstellen würden.
Sinnvoll ist die Vorgehensweise von Wiz: Immobilienanzeigen lesen, einen Blick in Immbilienscout24.de und auch einige Makler besuchen. Wenn Sie ein halbwegs brauchbares Instrument für den verkauf haben wollen, ist ein Gutachter auch nicht verkehrt. Der kostet zwar etwas Geld, erbringt aber für den möglichen Käufer gleich Argumente für den Verkaufspreis.
Sollte nun irgendein ermittelter Preis ganz krass von den anderen Werten abweichen, kann man immer noch recherchieren.

Sicherlich werden beide einen eher höheren Wert ermitteln (das
Finanzamt kann dann sicher mehr Steuern verlangen bzw. der
Immobilienvermittler eine höhere Verkaufsprovision).
Sehe ich das so richtig?

Das FA schert sich nicht wirklich um das Gutachten. Die besteuern nach dem Einheitswert. Dann gibt es Makler, die sich Aufträge sichern, indem sie einen unmöglich hohen Kaufpreis „ermitteln“, um dann über die Zeit immer tiefer zu gehen. Bis sie letztlich bei dem Preis angelangen, der von dem Makler genannt wurde, der deswegen nicht beauftragt wurde.
Einfach mehrere Quellen anzapfen, das hilft.

Vielen Dank für Eure Antworten
Stefanie

Büdde

Hallo!

Zunächst vielen Dank für die Antworten.

Ist es nicht so, dass, wenn Person XY einen Immobilienvermittler mit dem Verkauf der Wohnung beauftragen würde, das Gutachten üblicherweise kostenlos ist? Soweit ich gehört habe ist dieses umsonst, und es fällt nur die Verkaufsprovision für den Vermittler an. Oder irre ich mich da?

Die zu verkaufende Wohnung ist ca. 100 Kilometer vom Wohnort der Person XY entfernt. Wäre es deshalb sinnvoll, einen Immobilienvermittler in der Nähe der Wohnung zu beauftragen?
Dies im Hinblick darauf, dass sich der Immobilienvermittler vor Ort besser mit den ortsüblichen Wohnungspreisen auskennt bzw. für diesen weniger Fahrtkosten anfallen, die Person XY in Rechnung gestellt werden würden.

Gibt es eigentlich irgendwelche, relativ zuverlässigen Online- Rechner, um einen kleinen Anhaltspunkt über den Wert der Wohnung zu bekommen (oder Software auf CD, die evtl. empfehlenswert ist)?

Irgendwie kommen bei der Thematik immer wieder weitere Fragen auf, ich bin aber echt froh, dass es dieses Portal hier gibt. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. :smile:

Bis dann
Stefanie

Das FA erstellt keine Gutachten. Der Einheitswert hat rein gar
nichts mit dem Verkehrswert zu tun.
Mir fallen spontan auch keine staatlichen Stellen ein, die
hier ein Gutachten erstellen würden.
Sinnvoll ist die Vorgehensweise von Wiz: Immobilienanzeigen
lesen, einen Blick in Immbilienscout24.de und auch einige
Makler besuchen. Wenn Sie ein halbwegs brauchbares Instrument
für den verkauf haben wollen, ist ein Gutachter auch nicht
verkehrt. Der kostet zwar etwas Geld, erbringt aber für den
möglichen Käufer gleich Argumente für den Verkaufspreis.
Sollte nun irgendein ermittelter Preis ganz krass von den
anderen Werten abweichen, kann man immer noch recherchieren.

Sicherlich werden beide einen eher höheren Wert ermitteln (das
Finanzamt kann dann sicher mehr Steuern verlangen bzw. der
Immobilienvermittler eine höhere Verkaufsprovision).
Sehe ich das so richtig?

Das FA schert sich nicht wirklich um das Gutachten. Die
besteuern nach dem Einheitswert. Dann gibt es Makler, die
sich Aufträge sichern, indem sie einen unmöglich hohen
Kaufpreis „ermitteln“, um dann über die Zeit immer tiefer zu
gehen. Bis sie letztlich bei dem Preis angelangen, der von dem
Makler genannt wurde, der deswegen nicht beauftragt wurde.
Einfach mehrere Quellen anzapfen, das hilft.

Vielen Dank für Eure Antworten
Stefanie

Büdde

Hallo!

Zunächst vielen Dank für die Antworten.

Ist es nicht so, dass, wenn Person XY einen
Immobilienvermittler mit dem Verkauf der Wohnung beauftragen
würde, das Gutachten üblicherweise kostenlos ist? Soweit ich
gehört habe ist dieses umsonst, und es fällt nur die
Verkaufsprovision für den Vermittler an. Oder irre ich mich
da?

Ja, Sie irren sich. Ein Makler ist ein Makler, ein Gutachter ist ein Gutachter. Ist der Makler aber auch als Gutachter tätig, kann der natürlich auch die Objekte selbst bewerten. Was aber nicht immer Sinn macht. Ist der Gutachter auch mit einem Maklerschein versehen, kann der die von ihm bewerteten Objekte auch vermitteln. Was auch nicht immer Sinn macht.
Unter anderem, weil er als Makler manchmal zu viel weiß, was er nicht wissen sollte.
Wenn der Makler mal eben über den Daumen den Wert anpeilt, ist das oft schon ausreichend. Solange er dementsprechende Erfahrungen aufweisen kann und die Immobilie nicht irgendwelche versteckten Kleinigkeiten (wertmindernd und werterhöhend) aufweißt.

Die zu verkaufende Wohnung ist ca. 100 Kilometer vom Wohnort
der Person XY entfernt. Wäre es deshalb sinnvoll, einen
Immobilienvermittler in der Nähe der Wohnung zu beauftragen?
Dies im Hinblick darauf, dass sich der Immobilienvermittler
vor Ort besser mit den ortsüblichen Wohnungspreisen auskennt
bzw. für diesen weniger Fahrtkosten anfallen, die Person XY in
Rechnung gestellt werden würden.

Nicht nur wegen den Kosten, sondern vor allem wegen der Marktkenntnis! Ein Makler, der lange Erfahrungen in seiner Region hat, kennt den Markt und die Nachfrage. Auch wenn Sie schon ziemlich genaue Preisvorstellungen haben, lassen Sie immer erst durchklingen, dass Sie absolut keine Ahnung haben. Manch einer stimmt einem zu hohen Preis nur deshalb zu, um in den Genuss eines Alleinauftrags zu kommen.
Später lässt sich dieser Preis ganz plötzlich nicht mehr erzielen. Also besser gleich realistisch sein.

Gibt es eigentlich irgendwelche, relativ zuverlässigen Online-
Rechner, um einen kleinen Anhaltspunkt über den Wert der
Wohnung zu bekommen (oder Software auf CD, die evtl.
empfehlenswert ist)?

Empfehlenswert vielleicht nicht, aber anwendbar.
Eine CD, ein Onlineprogramm oder auch der Makler sehen nicht immer solche Details, die ein Gutachter sieht, wenn er durch die Räume schleicht. Und gerade solche Kleinigkeiten können einem Gutachten die Abweichung nach oben oder nach unten geben.
Für alles andere ist ein „Programm von der Stange“ vielleicht gar nicht sooo schlecht. Kostet aber auch bisschen Geld: http://www.immobilienwert24.com/

Irgendwie kommen bei der Thematik immer wieder weitere Fragen
auf, ich bin aber echt froh, dass es dieses Portal hier gibt.
Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. :smile:

Bis dann
Stefanie

Werde mich dann auch wieder meinem Gutachten widmen, welches sogar bezahlt wird.

Hoffe ich …