Vorgehen der Polizei BaWü gegen Extacy

Hallo zusammen,

hier in Baden-Würrtemberg geht die Polizei im Kampf gegen Extacy folgenden Weg.

Wer damit im Auto erwischt wird, der ist an Ort und Stelle seinen Führerschein los.
Personen die noch gar keinen haben, da z.B. erst 17 Jahre alt. Werden erst gar nicht mehr zur Führerscheinprüfung zugelassen.

Dass der Führerschein einbehalten wird, wenn sich jemand auf Drogen hinter das Steuer setzt, erscheint mir ja noch richtig.

Das das blosse dabeihaben, schon zum Verlust des Führerscheins führt finde ich überzogen.
Das ist doch ungefähr so, wie wenn man einem den Führerschein abnimmt, weil er eine Kiste Bier im Auto hat.

Was haltet ihr davon?

mfg Ivo
*dessen Füherschein in keinster Weise gefährdet ist, der hier aber trotzdem keine Verhältnismäßigkeit sieht*

Hi Ivo,

ich denke, es ist eine Risiko-Minimierung und ein Schutz der autofahrenden Bevölkerung, wenn hier präventiv eingegriffen wird.
Jemand, der Drogen bei sich führt, hat entweder vor, sie selbst zu konsumieren oder an Dritte weiterzugeben, so daß diese die Pillen schlucken. In beiden Fällen besteht eine potentielle Gefahr für den Straßenverkehr, denn so gut wie kein Drogenkonsument verzichtet auf das Autofahren, weil es dort keine Regelung wie beim Alkohol gibt.

Gruß,
Francesco

Hi Ivo,

Extacy
Wer damit im Auto erwischt wird, der ist an Ort und Stelle
seinen Führerschein los.

und das ist auch gut so.

Personen die noch gar keinen haben, da z.B. erst 17 Jahre alt.
Werden erst gar nicht mehr zur Führerscheinprüfung zugelassen.

was ebenfalls Sinn macht.

Dass der Führerschein einbehalten wird, wenn sich jemand auf
Drogen hinter das Steuer setzt, erscheint mir ja noch richtig.

Das das blosse dabeihaben, schon zum Verlust des Führerscheins
führt finde ich überzogen.

Ich nicht. Und ich bin ein Betroffener, habe 5 Jahre harte Drogen (Heroin,Koks, Extacy) konsumiert und glaube zu wissen, wovon ich rede.

Das ist doch ungefähr so, wie wenn man einem den Führerschein
abnimmt, weil er eine Kiste Bier im Auto hat.

Durchaus nicht. Die Kiste Bier im Wagen hat auch der nichtabhängige Alkoholkonsument. Nichtabhängige Extacy-Konsumenten aber gibt es genausowenig wie Heroin- oder Kokainabhängige, die meinen, daß sie nicht abhängig sind.
Hinzu kommt, daß die Droge Alkohol sich durch Legalität von den anderen Drogen unterscheidet. Zumindest im Sinne des Gesetzes.

Was haltet ihr davon?

mfg Ivo
*dessen Füherschein in keinster Weise gefährdet ist, der hier
aber trotzdem keine Verhältnismäßigkeit sieht*

Gruß Easy

Hallo Zusammen!

§§ 315c Abs. 1 a (Gefährdung des Straßenverkehrs) und 316 (Trunkenheit im Straßenverkehr), sprechen von Trunkenheit durch Alkohol oder andere berauschende Mittel. Also sind Drogen erfaßt wie auch Medikamente (der Beipackzettel läßt diesen Aspekt leider aus).

Die entsprechende Gesetzgebung (Straßenverkehrsgesetz, Verordnung und Zulassungsordnung pp.), verstehen sich übrigens als Mittel zur Gefahrenabwehr. (In die Zukunft gerichtete Maßnahme.) Und da gehört die Untersagung eben dazu.

Ach ja, nicht alle Menschen fahren Auto, wollen aber auch beschützt werden.

Tschüs, Sven.

Hallo Easy,

Das ist doch ungefähr so, wie wenn man einem den Führerschein
abnimmt, weil er eine Kiste Bier im Auto hat.

Durchaus nicht. Die Kiste Bier im Wagen hat auch der
nichtabhängige Alkoholkonsument. Nichtabhängige
Extacy-Konsumenten aber gibt es genausowenig wie Heroin- oder
Kokainabhängige, die meinen, daß sie nicht abhängig sind.
Hinzu kommt, daß die Droge Alkohol sich durch Legalität von
den anderen Drogen unterscheidet. Zumindest im Sinne des
Gesetzes.

Ja, das mag sein. Aber das bloße dabeihaben sorgt noch nicht für eine Fahruntüchtigkeit.

Und es gibt nichtabhängige Extasy-Konsumenten. Erzähl mir doch nichts… du kannst nicht von dir auf andere schließen.
Und es gibt auch genug, die wissen, daß Sie in dem Zustand nicht fahren dürfen und es auch lassen.

mfg Ivo

Hallo Francesco,

ich spreche der Polizei auch nicht ab richtig zu handeln wenn jemand auf Drogen erwischt wird.
Einen präventliver Eingriff gibt es aber auch nicht bei Alkohol.
Und da geb ich dir recht. Kaum einer läßt sich bei Alkohol davon abhalten selbst zu fahren. Bei "E"s hab ich andere Erfahrungen mit Konsumenten gemacht.

Ist doch eine klare Regelung:
Auf Drogen am Steuer erwischt - Pappe weg.
Auch nicht anders wie die Promillegrenze.

Nur: wenn ich die vorgestern gewonnene Kiste Sekt heimfahre kommt gar keiner auf die Idee mir den Führerschein weg zu nehmen.
Bei Drogen reicht das? - Das finde ich falsch.

Gruß Ivo

Und es gibt nichtabhängige Extasy-Konsumenten. Erzähl mir doch
nichts… du kannst nicht von dir auf andere schließen.
Und es gibt auch genug, die wissen, daß Sie in dem Zustand
nicht fahren dürfen und es auch lassen.

Ja, Ivo
und die Erde ist eine Scheibe.
Gruß Eckard (nikotinabhängig)

Moin Ivo

Ja, das mag sein. Aber das bloße dabeihaben sorgt noch nicht
für eine Fahruntüchtigkeit.

Stimmt.
Da aber Extasy zu den illegalen Drogen gehört, wird derjenige, der das Zeug bei sich hat es entweder selbst konsumieren oder verkaufen.
Beides ist aber illegal.

Und es gibt nichtabhängige Extasy-Konsumenten. Erzähl mir doch
nichts… du kannst nicht von dir auf andere schließen.
Und es gibt auch genug, die wissen, daß Sie in dem Zustand
nicht fahren dürfen und es auch lassen.

Klar gibt’s die.
Es gibt aber mit Sicherheit wesentlich mehr Leut’s die das Zeug einwerfen und sich dann ans Steuer setzen.

Ist halt dumm gelaufen für die, die es „nur dabeihaben“.

Meiner Meinung nach ist die Vorgehensweise völlig ok.

Gruß, masc

Moin Ivo

Ist doch eine klare Regelung:
Auf Drogen am Steuer erwischt - Pappe weg.
Auch nicht anders wie die Promillegrenze.

Richtig.

Nur: wenn ich die vorgestern gewonnene Kiste Sekt heimfahre
kommt gar keiner auf die Idee mir den Führerschein weg zu
nehmen.
Bei Drogen reicht das? - Das finde ich falsch.

Nö, find’ ich richtig.
Immerhin ist das Zeug illegal!!!
Strafe muß sein!

Gruß, masc

Hallo Easy,

Das ist doch ungefähr so, wie wenn man einem den Führerschein
abnimmt, weil er eine Kiste Bier im Auto hat.

Durchaus nicht. Die Kiste Bier im Wagen hat auch der
nichtabhängige Alkoholkonsument. Nichtabhängige
Extacy-Konsumenten aber gibt es genausowenig wie Heroin- oder
Kokainabhängige, die meinen, daß sie nicht abhängig sind.
Hinzu kommt, daß die Droge Alkohol sich durch Legalität von
den anderen Drogen unterscheidet. Zumindest im Sinne des
Gesetzes.

Ja, das mag sein. Aber das bloße dabeihaben sorgt noch nicht
für eine Fahruntüchtigkeit.

Wer ohne Waffenschein ne scharfe Waffe bei sich führt ist auch noch kein Mörder. Trotzdem würde er allein für das Führen einer Waffe bestraft werden. Waffenbesitz ist verboten, Rauschgiftbesitz ebenfalls. Es ist außerdem im Gespräch Kleinkriminellen sanktionell den Führerschein zu entziehen. Nicht weil sie fahruntüchtig sind, sondern weil man sie damit empfindlicher treffen würder als z.B. mit einer Geldstrafe.

Es geht nicht um akute Fahruntüchtigkeit wie z.B bei einem Volltrunkenen. Man unterstellt Dir in dem Fall generelle Fahruntüchtigkeit mit der Begründung, daß Du charakterlich nicht geeignet bist (auch nüchtern) ein Kraftfahrzeug zu führen.

Und es gibt nichtabhängige Extasy-Konsumenten.

Da liegst Du definitiv falsch. Bereits nach der Einmalgabe der Normaldosis entsteht im Gehirn ein irreparabler Schaden. Die Sucht ist unwiederruflich geweckt. Du brauchst nicht diesen langen Gewöhnungsprozess wie z.B bei Alkohol. Es gibt keinen schleichendem Übergang. Die Abhängigkeit ist sofort geweckt. Für den Konsumenten noch nicht spürbar, aber vorhanden.

Erzähl mir doch
nichts… du kannst nicht von dir auf andere schließen.

Ich schließe nicht von mir auf andere. Eher umgekehrt. Ich war schließlich Deiner Meinung bis ich (dummerweise durch Selbsterfahrung) eines Besseren belehrt wurde.

Falls es Dir einen Selbstversuch wert ist, ich habe 5 Jahre gebraucht um von den Drogen wieder weg zu kommen. 36 Entgiftungen und 2 Langzeittherapien mit über 2-jähriger Polabion-Substitution. Ich bin nicht als kissenpupender, spätpubertärer Teeny auf die Droge hereingefallen. Ich bildete mir ein schon ein wenig denken zu können. Ich war über 40 als ich erstmalig harte Drogen konsumierte und bin erst seit knapp 3 Jahren wieder clean. Inzwischen bin ich 48 Jahre alt und froh, daß alles vorbei ist, wenn es dann vorbei ist? Das gesunde Quentchen Angst vor einem Rückfall ist ständig vorhanden.

Und es gibt auch genug, die wissen, daß Sie in dem Zustand
nicht fahren dürfen und es auch lassen.

Das ist gerade das Problem, Ivo.

Alle wissen es, kaum einer macht es. Dies ist vielleicht in der Definition von Sucht begründet:

Sucht ist ein unabweichbares Verlangen nach einem bestimmten
Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung einer Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und sozialen Chancen des Individuums. Süchtiges Verhalten mit Krankheitsbild liegt vor, wenn das Verlangen nach einem Erlebniszustand zu einem eigendynamischen, zwanghaften Verhalten wird, das sich selbstorganisiert hat und sich rücksichtslos, beständig zu verwirklichen sucht.

Gruß Easy

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und die Erde ist eine Scheibe.
Gruß Eckard (nikotinabhängig)

Natürlich… die Polemik machts richtiger…

Aber da ist man eben verschiedener Ansicht. Und ich rede jetzt nicht von Leuten die das jedes Wochenende reinschmeissen.

mfg Ivo

Bei Drogen reicht das? - Das finde ich falsch.

Nö, find’ ich richtig.
Immerhin ist das Zeug illegal!!!
Strafe muß sein!

Dann ist es aber reichlich inkonsequent.

mfg Ivo

Moin Ivo

Bei Drogen reicht das? - Das finde ich falsch.

Nö, find’ ich richtig.
Immerhin ist das Zeug illegal!!!
Strafe muß sein!

Dann ist es aber reichlich inkonsequent.

Was ist daran inkonsequent?
Sorry - versteh ich nicht.

Gruß, masc

Hallo Easy,

Ja, das mag sein. Aber das bloße dabeihaben sorgt noch nicht
für eine Fahruntüchtigkeit.

Wer ohne Waffenschein ne scharfe Waffe bei sich führt ist auch
noch kein Mörder. Trotzdem würde er allein für das Führen
einer Waffe bestraft werden. Waffenbesitz ist verboten,
Rauschgiftbesitz ebenfalls. Es ist außerdem im Gespräch
Kleinkriminellen sanktionell den Führerschein zu entziehen.
Nicht weil sie fahruntüchtig sind, sondern weil man sie damit
empfindlicher treffen würder als z.B. mit einer Geldstrafe.

Stimmt.
Aber nur letzteres rechtfertigt den Führerscheinentzug.
Werde ich heute mit einer Waffe angetroffen, so wird mit auch wenn ich zurecht betraft werde nicht der Führerschein abgenommen.

Aber was das mit den Sanktionen gegen Kleinkriminelle betrifft: Das ist so eine Sache wo völlig der Bezug zur Straftat fehlt. Ich bin da generell der Ansicht, dass das so Unsinn ist. Auch wenn ich freiere Straßen vor mir hätte.

Es geht nicht um akute Fahruntüchtigkeit wie z.B bei einem
Volltrunkenen. Man unterstellt Dir in dem Fall generelle
Fahruntüchtigkeit mit der Begründung, daß Du charakterlich
nicht geeignet bist (auch nüchtern) ein Kraftfahrzeug zu
führen.

A ja… das macht Sinn. Ist aber eine Unterstellung.
Bei Alkohol unterstellt man es hinterher.
Bei anderen Drogen vorher.

Letztendlich ists mir ja egal.

Und es gibt nichtabhängige Extasy-Konsumenten.

Da liegst Du definitiv falsch. Bereits nach der Einmalgabe der
Normaldosis entsteht im Gehirn ein irreparabler Schaden. Die
Sucht ist unwiederruflich geweckt. Du brauchst nicht diesen
langen Gewöhnungsprozess wie z.B bei Alkohol. Es gibt keinen
schleichendem Übergang. Die Abhängigkeit ist sofort geweckt.
Für den Konsumenten noch nicht spürbar, aber vorhanden.

So so… warum haben dann bekannte von mir von heute auf morgen aufgehört so was zu nehmen. (Ist in der Tat schon ein paar Jahre her… da wo man es noch legal kaufen konnte.)

Die sofortige Sucht mag bei PCP oder Crack dasein. Bei Rest geht es wesentlich länger. Gut, nicht so lange wie beim Alkohol.

Erzähl mir doch
nichts… du kannst nicht von dir auf andere schließen.

Ich schließe nicht von mir auf andere. Eher umgekehrt. Ich war
schließlich Deiner Meinung bis ich (dummerweise durch
Selbsterfahrung) eines Besseren belehrt wurde.
Falls es Dir einen Selbstversuch wert ist, ich habe 5 Jahre
gebraucht um von den Drogen wieder weg zu kommen. 36
Entgiftungen und 2 Langzeittherapien mit über 2-jähriger
Polabion-Substitution. Ich bin nicht als kissenpupender,
spätpubertärer Teeny auf die Droge hereingefallen. Ich bildete
mir ein schon ein wenig denken zu können. Ich war über 40 als
ich erstmalig harte Drogen konsumierte und bin erst seit knapp
3 Jahren wieder clean. Inzwischen bin ich 48 Jahre alt und
froh, daß alles vorbei ist, wenn es dann vorbei ist? Das
gesunde Quentchen Angst vor einem Rückfall ist ständig
vorhanden.

Nun, ich hab das ein bischen verfolgt, was du dazu so von dir gibtst. Du warst ja ein kreuz-und-quer Konsument diverser Drogen.
Das dies so sein kann und meist tragisch endet ist wohl war. Aber das ist definitiv kein muss.

Und es gibt auch genug, die wissen, daß Sie in dem Zustand
nicht fahren dürfen und es auch lassen.

Das ist gerade das Problem, Ivo.

Alle wissen es, kaum einer macht es. Dies ist vielleicht in
der Definition von Sucht begründet:

Sucht ist ein unabweichbares Verlangen nach einem bestimmten
Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des
Verstandes untergeordnet
. Es beeinträchtigt die freie
Entfaltung einer Persönlichkeit und zerstört die sozialen
Bindungen und sozialen Chancen des Individuums. Süchtiges
Verhalten mit Krankheitsbild liegt vor, wenn das Verlangen
nach einem Erlebniszustand zu einem eigendynamischen,
zwanghaften Verhalten wird, das sich selbstorganisiert hat und
sich rücksichtslos, beständig zu verwirklichen sucht.

Aha, also waren diejenigen noch nicht süchtig, was wiederum deiner sofort süchtig Aussage entgegenläuft.

Ich will keine Drogen verharmlosen, aber dermaßen den Teufel an die Wand malen eben auch nicht.

mfg Ivo

Hi Ivo,

Aber nur letzteres rechtfertigt den Führerscheinentzug.
Werde ich heute mit einer Waffe angetroffen, so wird mit auch
wenn ich zurecht betraft werde nicht der Führerschein
abgenommen.

Es wäre vermessen von uns beiden entscheiden zu wollen, was einen Führerscheinentzug rechtfertigt oder nicht, darüber entscheiden andere. Natürlich weiß ich, wie Du das meinst, ich sehe oft auch keine Zusammenhänge. Aber in der Regel weiß man vorher, was auf einen zukommt. Wenn man sich dann auf den Deal einläßt und erwischt wird, hat man den Salat.

Aber was das mit den Sanktionen gegen Kleinkriminelle
betrifft: Das ist so eine Sache wo völlig der Bezug zur
Straftat fehlt.

Stimmt. Allerding der Aspekt, daß diese Art von Bestrafung die Täter entsprechend trifft, ist einleuchtend. Lange hieß es man bekommt die Leute nur da zu fassen wo es weh tut: im Portemonai.
Führerscheinentzug schmerzt fast jeden noch mehr. Physisch, finanziell und psychisch.

Ich bin da generell der Ansicht, dass das so
Unsinn ist. Auch wenn ich freiere Straßen vor mir hätte.

Der Gesetzgeber offensichtlich nicht. Und paß mal auf, der Erfolg wird ihm Recht geben. Ich weiß z.B. auch von Führerscheinentzügen und Beschlagnahmung von Fahrzeugen, wenn beides z.B. bei einem Raub benutzt wurde. Die Täter waren nüchtern. Führerschein und Auto ist weg.

Es geht nicht um akute Fahruntüchtigkeit wie z.B bei einem
Volltrunkenen. Man unterstellt Dir in dem Fall generelle
Fahruntüchtigkeit mit der Begründung, daß Du charakterlich
nicht geeignet bist (auch nüchtern) ein Kraftfahrzeug zu
führen.

A ja… das macht Sinn. Ist aber eine Unterstellung.
Bei Alkohol unterstellt man es hinterher.

Hinterher kann man nicht mehr unterstellen, nur feststellen.
Bei Alkohol ist auch das Problem, daß es sich um eine legale Droge handelt. Der Besitz allein ist ja nicht strafbar, nicht einmal der Genuß. Nur wenn Du Dich damit in einen Zustand versetzt, der Deine Reaktionsfähigkeit soweit heruntersetzt, daß Du nicht mehr in der Lage bist ein Kraftfahrzeug zu führen, bist Du fällig. Und erst hier setzt überhaupt die Unterstellung ein: nämlich daß man ab 0,5 Promille nicht mehr fahrtüchtig sein soll. Ich kenne noch die Grenze von 1,3 Promille. Ja was den nun, fahrtüchtig oder nicht bei z.B. 1 Promille?
Heute wäre der Lappen weg, vor 20 Jahren wär nichts los gewesen.

Ich unterstelle darüber hinaus, daß ein 2-Zentner Mann mit 1 Promille, der vielleicht auch durch Gewohnheitstrinken trainiert ist, u. U. bei einem Vergleich fahrtüchtiger sein kann, als die 18jährige 40 Kilofrau, die erst zum dritten Mal im Leben Alkohol getrunken hat und 0,4 Promille hat. Nur wie soll sich ein Gericht auf derartige Spekulationen einlassen.

Bei anderen Drogen vorher.

Letztendlich ists mir ja egal.

Offensichtlich nicht so ganz, denn dann hättest Du diesen Thread ja nicht gepostet.

Und es gibt nichtabhängige Extasy-Konsumenten.

Da liegst Du definitiv falsch. Bereits nach der Einmalgabe der
Normaldosis entsteht im Gehirn ein irreparabler Schaden. Die
Sucht ist unwiederruflich geweckt. Du brauchst nicht diesen
langen Gewöhnungsprozess wie z.B bei Alkohol. Es gibt keinen
schleichendem Übergang. Die Abhängigkeit ist sofort geweckt.
Für den Konsumenten noch nicht spürbar, aber vorhanden.

So so… warum haben dann bekannte von mir von heute auf
morgen aufgehört so was zu nehmen. (Ist in der Tat schon ein
paar Jahre her… da wo man es noch legal kaufen konnte.)

Ich hab doch nicht behauptet, daß man nie und nimmer wieder aufhören kann. Nur, wenn die mal wieder loslegen, geht es gleich mit Phase 2 weiter, der Grundstein ist gelegt, den brauchen sie nicht noch einmal legen. Es geht an der Stelle weiter, an der sie vorher aufgehört hatten. Unwiderruflich. Ganz davon abgesehen, daß die Jungs richtig Glück hatten, nicht an die falsch gemixte Droge geraten zu sein. Nicht überall wo Extacy draufsteht ist auch Extacy drin, zumindest nicht ausschließlich.

Die sofortige Sucht mag bei PCP oder Crack dasein. Bei Rest
geht es wesentlich länger.

Das ist ja das fiese an den designten Drogen, Du weißt nicht was alles drin ist. Der heute erworbene „Elefant“ oder „Donald Duck“ kann ganz andere Inhalte haben, als der, den Du gestern geschmissen hast. Amphetamin-Zusätze sind da noch das harmloseste. Die Heroindealer sind nicht böse auf diesem Weg neue Kunden zu bekommen.

Nun, ich hab das ein bischen verfolgt, was du dazu so von dir
gibtst. Du warst ja ein kreuz-und-quer Konsument diverser
Drogen.
Das dies so sein kann und meist tragisch endet ist wohl war.
Aber das ist definitiv kein muss.

Stimmt, ich bin Politoxikomane und somit nicht die Norm und schon gar kein Maßstab, falls es so etwas für diesen Bereich überhaupt geben kann.

Aha, also waren diejenigen noch nicht süchtig, was wiederum
deiner sofort süchtig Aussage entgegenläuft.

Ich will keine Drogen verharmlosen, aber dermaßen den Teufel
an die Wand malen eben auch nicht.

Ich denke wir sind da noch nicht ganz auf einem Nenner, Ivo. Ich will weder Teufel an die Wand malen, habe keine Mission zu erüllen und auch keine Botschaft zu verkünden.

Wenn mein Versuch der Darstellung, meines Weges in die Abhängigkeit, bei nur einen einzigen Konsumenten verhindert, den gleichen Weg wie ich zu gehen, ist das für mich schon OK. Ich verteufel auch die Drogen schon aus dem Grunde nicht, da ich auch viele schöne Stunden mit Ihnen verbracht habe, denen ich z.T. noch heute hinterherjankere. Nur es ist nicht möglich die angenehmen Seiten des Konsumes zu genießen, ohne die erbärmlichen Begleiterscheinungen auch in Kauf zu nehmen. Hier gilt wirklich: wer A sagt, muß auch B sagen. Und dieses B steht für beschi…en.

Gruß Easy

Immerhin ist das Zeug illegal!!!
Strafe muß sein!

Schon klar, aber warum gerade der Führerschein? Wieso nicht der Meldezettel oder die Heiratsurkunde? Oder sonst etwas, das mit der Straftat nichts zu tun hat.
Oder kannst du mir erklären, was der Besitz von Drogen mit der Fahrtüchtigkeit zu tun hat?

Gruß,
g.g.

Ok, ich hab gerade deinen anderen Text gesehen:

Es gibt aber mit Sicherheit wesentlich mehr Leut’s die das Zeug einwerfen und sich dann ans Steuer setzen.

Widerspricht das nicht der Unschuldsvermutung?
Oder mehr noch, wenn man die Drogen im Auto bei sich hat, ohne sie noch genommen zu haben, spricht das doch dafür, das man mit dem Konsum bis nach der Autofahrt wartet?

Gruß,
g.g.

Moin gg

Ich fasse mal Deine beiden postings zusammen. :smile:

Immerhin ist das Zeug illegal!!!
Strafe muß sein!

Schon klar, aber warum gerade der Führerschein? Wieso nicht
der Meldezettel oder die Heiratsurkunde? Oder sonst etwas, das
mit der Straftat nichts zu tun hat.

Weil der Verlust des Führerscheines die meisten Leute am härtesten trifft.
Mal abgesehen von einer Gefängnisstrafe.

Weil … - wann wird schonmal die Heiratsurkunde oder der Meldezettel kontrolliert?
In eine Führerscheinkontrolle kann man ständig geraten und ohne den Lappen wird’s teuer.

Oder kannst du mir erklären, was der Besitz von Drogen
mit der Fahrtüchtigkeit zu tun hat?

Eigentlich nix.
Wer ne Flasche Sekt transportiert muß sie ja auch nicht gleich abpumpen.

Nicht’s desto trotz sind diese Drogen illegal.

Ok, ich hab gerade deinen anderen Text gesehen:

Es gibt aber mit Sicherheit wesentlich mehr Leut’s die das
Zeug einwerfen und sich dann ans Steuer setzen.

Widerspricht das nicht der Unschuldsvermutung?

Eigentlich schon. Da stimme ich Dir zu.

Oder mehr noch, wenn man die Drogen im Auto bei sich hat, ohne
sie noch genommen zu haben, spricht das doch dafür, das man mit
dem Konsum bis nach der Autofahrt wartet?

Jetzt käme es drauf an, ob „nach der Autofahrt“ zuhause ist oder zB in ner Disco oder auf ner Party.
Danach steigt der Konsument wieder ins Auto und fährt nach Hause.
Ergo…

Da man nicht mal so und mal anders entscheiden kann müssen halt alle über einen Kamm geschoren werden.
Ich wollte eigentlich nur sagen, daß ich diese Maßnahme gut finde.

Gruß, masc