Hallo allerseits,
ich bräuchte dringend ein paar Auskünfte über die Vorgehensweise der Polizei bei abgängigen Personen (kein Ernstfall, ich brauche es für einen „Roman“, an dem ich schreibe. Vielleicht findet sich hier jemand, der beim BKA oder bei der Polizei arbeitet und mir ein paar (sicher noch später auftauchende) Fragen beantworten könnte?!
Szenario: Person X ist seit 1999 abgängig, 2009 wird seine Leiche gefunden.
Frage 1: Wer kann überhaupt eine Vermissten- bzw. Abgängigkeitsanzeige machen? Person X ist nämlich ein alleinstehender, verwaister Student; kann ein Vermieter, der Arbeitgeber, eine Exfreundin oder Studienkollegen eine Vermisstenanzeige machen? Würde sowas ernstgenommen werden, immerhin haben diese Personen kaum genügen Einblick in das Leben des Abgängigen.
Frage 2: Was passiert mit den persönlichen Sachen des Abgängigen, wenn man davon ausgehen muss, dass diese sicher nicht 10 Jahre in der Aservatenkammer der Polizei gelagert werden? Werden diese von der Polizei (wenn keine Erben vorhanden) entsorgt? Auch bei ungeklärten Abgängigkeitsfällen?
Frage 3 (eher schon Forensik): Kann man anhand der Knochen bei der Autopsie erkennen, dass das Opfer lange Zeit in feuchten Räumen gelebt haben muss? Z.b. Rheumatische Erkrankung oder ähnliches?
Wäre für fachkompetente Antworten sehr dankbar!! Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass mein Roman je ein Bestseller wird, bekommt der/die BeantworterIn eine eigene Widmung