Hallo,
angenommen es gibt eine Firma X, diese ist ein Kleinstbetrieb. Eigentlich zu klein für eine Bilanzierung. Diese würde dennoch vom Finanzamt verlangt. Ferner verlange das Finanzamt eine Zahlung von 50.000€ (fiktive Zahl). Bei einer Steuerprüfung käme heraus, dass diese Forderung nicht berechtigt ist.
Das Finanzamt schreibe nun die Kunden der Firma X direkt an und fordere, dass das Geld (im Bezug auf die 50.000) direkt ans Finanzamt überwiesen werde.
Daraufhin bestellen die Kunden bei Firma X nichts mehr.
Ist das Vorgehen des Finanzamtes legal?
Könnte Firma X sich dagegen schützen?
lg
Kate
Hi
Auf welche Weise würde man da vorgehen? Müsste ein bestimmter Anwalt eingeschaltet werden oder könnte man Anzeige erstatten? (Wenn ja, auf was?)
lg
Kate
Hallo!
Auf welche Weise würde man da vorgehen?
Man könnte Einspruch gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung einlegen, die dem Verhalten des Finanzamtes wohl vorausgegangen ist.
Müsste ein bestimmter
Anwalt eingeschaltet werden
Anwalt ist immer dann eine Super-Idee, wenn man selbst gar keine Ahnung hat, wie vorzugehen ist. Und da die Anwaltsausbildung für solche Fälle durchaus ausreichend ist, muss man auch nciht auf irgendwelche Fachanawaltstitel achten. Das kann jeder.
oder könnte man Anzeige erstatten?
(Wenn ja, auf was?)
Auf Papier, haha. Im Ernst: Warum Anzeige? Welche Straftat sollte begangen worden sein? In aller Regel sind die Leute, die in der Vollstreckungsabteilung sitzen, nicht darauf aus, anderen Menschen rechtswidrig Schaden zuzufügen. Da ist irgendwo ein Fehler gemacht worden, aber man sollte nicht immer gleich Kriminalität dahinter vermuten.
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