Vorgehen gegen den Vermieter bei Schimmel

Hallo an alle,

schon Stunden brachte ich damit zu, sämtliche Foren im Internet zu durchforsten, doch da alle Fälle immer unterschiedlich sind, wende ich mich mal selber an euch.

Also:
Vor ca 3 Wochen habe ich mein Sofa von der Wand abgezogen, und kreischte auf. Alles saß voll Schimmel, grün, eklig. Das Wasser stand auf der Steckdose, als mein Hausmeister die Tapete an der Stelle herunterriss, hatte er nasse Hände. Sofort machte er Fotos von allem, auch hinter meinem Bett entdeckte ich Schimmel.

Der Vermieter bzw. unsere Verwaltung (wohne in einer WG) meldete sich relativ schnell und der Verwaltungsfuzzi sah sich mit einem „Gutachter“, den eine meiner WG-Bewohnerinnen bereits kannte, um. Der Gutachter fühlte ein bisschen, irrte durch die Wohnung, auf dem Balkon, wieder durch die Wohnung und schließlich in die Wohnung über uns, in der eine meiner Mitbewohnerinnen auch mal gewohnt hatte.

Pünktlich zu Weihnachten flatterte ein Brief der Verwaltung herein, die mich beschuldigte, den Schaden selbst verursacht zu haben, blabla, Lüften Heizen etc, kennt ihr ja. Zudem sei ja erheblich viel Kondenswasser am Fenster gewessen.

Dabei ist in der Wohnung über uns Schimmelbefall, deswegen zogen die Mädels auch damals in diese ein, komischerweise mussten die nichts zahlen und bekamen noch Umzugskosten erstattet. Zuerst hatte der Vermieter es bei ihnen aber auch mit der Heizen-Lüften-Masche probiert.
In der Nachbarwohnung schimmelte es auch schon- dort wurde allerdings saniert. Das Regenrohr auf dem Balkon ist kaputt und die Wand an der es hier schimmelt ist die Außenwand zum Balkon.
Darüber hinaus bin ich nicht blöd und weiß sehr wohl wie man richtig lüftet und heizt. Was anderes bleibt mir hier auch nicht übrig, denn sonst erfriere ich in diesem Zimmer ja im Winter. Das Kondenswasser ist immer da, egal was ich tue. Die Außenwand scheint so voll Wasser zu sitzen, dass ich das nicht ausgleichen kann. Klar versucht der Vermieter, MIR das anzuhängen.

Dann noch dieser Sachverständige. Er hatte weder ein Messgerät dabei noch hat er sich Notizen gemacht oder sonst was, das „Gutachten“ was der geschrieben haben soll möchte ich ja gerne mal sehen. Ohne Messgerät kann der doch auch gar nicht irgendwelche Einschätzungen äußern, oder? Oder misst er mit seinen Adleraugen? Der war auch nicht unabhängig, das ist immer der gleiche Typ der sich hier die Wohnungen ansieht wenn es wieder Schimmelärger gibt. Daher kannte meine Mitbewohnerin ihn ja noch.

Das sind so nun alle Randgegebenheiten die man kennen sollte. Ich weiß es war etwas ausschweifend, aber bevor eine Information fehlt, gebe ich lieber zu viele.

Ich habe vor, nachher zur Öffentlichen Rechtsauskunft zu gehen.
Meine Frage an euch : Wie seht ihr meine Chancen, ohne großen Aufwand den Vermieter dazu zu bewegen, endlich was zu machen? Wird der Vermieter bei der Beweislast sich schnell ergeben oder wird er sich querstellen? Reichen die beschriebenen Sachen als Beweis, dass es am Baumangel liegt?

Mit Frist setzen und Mietminderung drohen habe ich schon es schon versucht, dem hat er nur widersprochen in dem Brief mit den Worten, die Einschätzung von Herrn XX sei genauso, und ich soll auf eigene Kosten fachgerecht den Schaden beseitigen.

Hallo,
leider kann ich Dir hier ohne eigene Begutachtung nicht weiterhelfen. Wenn Du aber von Kondenswasser schreibst, so kommt diese Feuchtigkeit von innen, also von Dir. In diesem Fall musst Du den Grund dafür suchen und beseitigen (z.B. Wäsche trocknen). Lüften reicht dann nicht aus! Auch „Dauerlüften“ durch gekippte Fenster ist falsch, da dann die Wände auskühlen und an der kalten Wand sich dann Feuchtigkeit niederschlägt.

Viel Erfolg und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Udo

Die Ursachen von Wohnungsschimmel sind meist mulitkausaler Natur. Hier eine Auflistung häufiger Ursachen: Geringe Wärmedämmung bzw. Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, Wärmebrücken, hohe Innenluftfeuchte, falsches Lüftungsverhalten, falsches Heizverhalten, geringe Luftzirkulation im betroffenen Bereich, Baumängel mit Luft-Undichtigkeiten, aufsteigende Feuchte, Feuchte-Altschäden,…
Häufig kann der Schimmel durch Abstellen der ausschlaggebenden Ursachen bekämpft werden.

Vorbehaltlich der juristischen Prüfung könnte aus Mietersicht zunächst in Frage gestellt werden, ob die vertraglich zugesicherten Eigenschaften der Mietwohnung erfüllt werden. Hierbei haben die Einflussfaktoren Beheizbarkeit, Wärmedämmung, Luftdichtigkeit und Belüftbarkeit für die Schimmelthematik wesentliche Bedeutung.
Der Vermieter hat hierzu die Erfüllungs-Beweislast.

Wenn, wie im vorliegenden Fall als Hauptursache falsches Heiz- und Lüftungsverhalten unterstellt wird, müsste das also seitens des Vermieters bewiesen werden. Eine einmalige Augenscheinnahme mit Feuchtemessung durch einen Sachverständigen genügt nach meinem Dafürhalten nicht. Mindestens wäre eine hygrothermische Langzeitmessreihe mit Hilfe von Datenloggern im betroffenen Räumen über einen Zeitraum von wenigstens 3 Wochen innerhalb der Heizperiode erforderlich.
Sollte sich bei der Auswertung durch einen anerkannten Sachverständigen für Wärmeschutz herausstellen das das Nutzerverhalten tatsächlich hauptursächlich ist: Pech gehabt.
Im anderen Fall hat wieder der Vermieter den Ball und muss zur Abwendung gesundheitlicher Schäden zeitnah Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen.

Zur Untermauerung der Argumentation bringt evtl. auch eine Analyse des Schimmelpilzes durch ein Labor für Umweltmedizin mit Einschätzung der gesundheitlichen Gefährdung etwas. Das kostet aktuell etwa 150- 300€.

Ergänzender Exkurs Energieeinsparverordnung EnEV:
Seit in Kraft treten der EnEV am 1.2.2002 bestehen bedingte Anforderungen bei baulichen Veränderungen bestehender Gebäude. Es gelten Höchstwerte für Wärmedurchgangs-Koeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen. Die Anforderungen greifen, wenn der erstmalige Einbau, der Ersatz oder die Erneuerung einzelner Bauteile einen Anteil von 20 % der jeweiligen Bauteilfläche einer Orientierung übersteigt (Nach aktualisierter EnEV alle Außenbauteile, die mehr als 10% ihrer Fläche verändert werden).
Unter Berücksichtigung evtl. vorgenommener Sanierungsmaßnahmen am betroffenen Objekt, kann vertiefend eruiert werden ob in Abhängigkeit vom Sanierungsumfang, Nutzungsart, Ausgangszustand und ggf. besonderer Erhaltenswürdigkeit der spezifischen Bausubstanz eine Verletzung der zum Sanierungszeitpunkt einzuhaltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Energieeinsparverordnung besteht.
Eine Beurteilung ob im vorliegenden Fall die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken eingehalten sind, kann rechnerisch gemäß DIN EN ISO 10211 erfolgen. Wobei der exakte Bauteilschichtaufbau bekannt sein muss.

LG
VDr

Hallo,
als einzige Möglichkeit, die Behauptungen des Gutachters anzugehen, sehe ich darin, selbst einen zu bestellen, der sich die Sache genau ansieht und ein Gegengutachten erstellt. Kommt es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, haben Sie selbst auch ein fundiertes Gutachten in der Hand.
Guten Rutsch
JM

Wer nun im Recht ist kann ich mit meinen „Adleraugen“ von hier aus schlecht beurteilen. Eine Vor-Ort-Begehung mit entsprechenden Messungen wäre von Nöten. Kein Sachverständiger wird seine Arbeit jedoch umsonst machen. Und als Student, nehme ich mal an, wird es finanziell wahrscheinlich nicht so sein, dass Sie einen unabh. Gutachter finanzieren können. In Ihrer Situation würde ich entwede klein bei geben und mir eine neue Bleibe suchen oder mich mit LeidensgenossInnen zusammentun und einen Gutachter zusammen beauftragen, der dann die von Schimmelpilzbefall betroffenen Wohnungen/ Zimmer insgesamt untersucht.

Lg, D. Müller

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfos und Referenzen: www.schadstofffrei.de

Zur Sachlage kann ich aufgrund er Beschreibung nichts sagen. Das ganze muß von einem Sachverständigen beurteilt werden Die Gutachten die ich erstelle beinhalten eine genaue Prüfung der Gegebenheiten, auch Feststellung der evtl. vorhandenen Baumäüngel… Ich empfehle eine Rechtsberatung einzuholen,dann ggf. zu kündigen, auszuziehen…

Zur Feststellung gehören in dem FAll ascheinbar: Datenlogger über einen längeren Zeitraum, Bilder mit Wärmebidlkamera, Feststellungder Oberflächentemperaturen, Luftfeuchte, Berechnungen,…

Hallo,
stimmt, unabhängig und unparteiisch ist was anderes.
Ohne Messwerte ist keine Sinnvolle Sanierung möglich. Am besten wäre einen Baubiologen hinzu zu ziehen der sich die Sache ansieht. Dessen Bericht kann dann als Beweis genutzt werden.
Beste Grüße

Hallo Zimtrolle,

Du schreibst, dass Du die lüften/heizen-Geschichte be-
rücksichtigst. Hast Du auch bedacht, dass Sofa, Bett etc. etwas von der Wand wegstehen sollte. Wg. der Luftzirkulation (gerade bei Außenwänden).

Handelt es sich um einen schnell gebauten Neubau. Wenn
ja, konnte der Rohbau vielleicht nicht austrocknen.

Bei einem Altbau könnte tatsächlich ein Schaden vorliegen.
Meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall. Hier war tatsächlich ein Regenrohr undicht. Der Vermieter hat bei
Ihr saniert. Seitdem hat sie keinen Schimmel mehr in der Küche.

Wenn der Fehler definitiv nicht bei Dir liegt, würde ich
dem Vermieter vorschlagen, dass ein unabhängiger Gutachter
die Sache prüft. Die Kosten für den Gutachter und die
Sanierung trägt der Verursacher.

Wenn dieser Versuch scheitert, mußt Du wohl oder übel einen
Anwalt einschalten, oder eine neue Wohnung suchen.

Also dann viel Glück

pit