Vorgehen gegen lärmbelästiger ?

hallo

man geht von folgendem aus.

eine person wohnt in einem 2 famillienhaus zur miete ( eigentümer wohnt OG ).

die unmittelbaren nachbarn sind so neureiche schnösel denen geld egal ist. diese leute machen alle 2, 3 wochen die nacht durch. sie feiern partys bis morgens um 3, 4 uhr mit lautem gegrölle und teilweise lauter musik.

beim ansprechen der lärmverursacher bekommt die person als schnippische antwort : alle paar wochen mal eine party ist nicht verboten und sollte niemand nerven. außerdem ist uns egal was sie sagen

die person fragte ebenfalls beim vermieter nach. dieser meinte nur das sich die nachbarschaft schon jahre kennt und man hier keinen streit anfangen will ( sprich ihm ist der lärm anscheinend egal und wird nichts unternehmen ).

bei der vorletzten party rufte die person die polizei. beim ersten mal wars ruhig, dann 30 minuten später wieder laut. wieder polizei. es wurde eine ordnungsstrafe verhängt und die verursacher verwarnt.

nun, da die verursacher eh genug geld haben hat sie das nicht gejuckt und 2 wochen später war wieder eine party am start. nachdem die person abermals um 1 uhr die polizei anrufte, kam sie bsi 3 uhr immernoch nicht an den ort des geschehens. anscheind hat auch die polizei auf sowas keine lust.

wie soll die person nun am besten vorgehen um den lärm endlich zu beenden ? jedesmal die polizei rufen ? die wird sicherlich bald nicht mehr kommen oder sich bis morgens zeit lassen wenn die party dann vorbei ist ( wie beim letzten mal geschehen )

was wäre für die person das konsequenteste vorgehen ? wer hat tips ?

mfg

Hallo!

Die Polizei entscheidet nicht nach Lust und Laune, ob sie auf einen Anruf eines Bürgers wegen nächtlichem Lärm reagiert oder nicht.
Das hat einfach praktische Gründe, es gibt gerade nachts nur eine bestimmte Zahl an Einsatzfahrzeugen, die sind meist alle unterwegs.

Je nach Dringlichkeit entscheidet dann der Wachhabende, was Vorrang hat.
Man kann im Grunde nur immer wieder anrufen,wenn der Lärm auftritt und sehr störend ist.

Ansonsten bliebe wohl ein über einen Anwalt (nach Beratung!)eingeleitetes Unterlassungsverfahren mit Androhung eines Zwangsgeldes.

In Städten wäre auch der Städtische Ordnungsdienst („Stadtpolizei“) zuständig.

mfG
duck313

Hi,

sicherlich hilft da auch ein Gespräch mit dem Ordnungsamt. Einfach mal hingehen und persönlich vorsprechen und nicht nachts um 3 versuchen die zu erreichen.

Gruss
K

FF Jenkins hilft
Hallo,
auch Menschen die lange feiern, wollen mal schlafen!

Und genau dann ist es die richtige Zeit, sein persönliches Faible für Opernmusik auszuleben.

Und da empfehle ich die begnadete Sopranistin Florence Foster Jenkins

http://www.youtube.com/watch?v=ZD-_2QEXCRk

Kann mir gut vorstellen, dass sowas Verhandlungsbereitschaft erzeugt…

Gruß

Hummel

Hallo,

was ist den daran so schwer? man geht zum anwalt, lässt sich beraten und mindert die miete um den betrag, den der anwalt für diesen fall für passend hält.

weiterhin ruft man bei lärmstörung einfach stündlich bei ordnungsamt an, schreibt sie alle störungen sauber auf und guckt einfach mal, die das amt reagiert, wenn es jede nacht 3-4 beschwerden bekommt :wink:

hth

Hallo.
Die Miete zu mindern halte ich persönlich für eine sehr schlechte Idee. Es handelt sich um ein 2-Familien-Haus, in dem nur die Eigentümer und die Mieter leben. Sprich, die Eigentümer haben ein erleichtertes Kündigungsrecht. Die Eigentümer und Vermieter werden also zusehen, dass sie den Problemmieter schnell loswerden, zumal sie es sich mit den Nachbarn auch nicht verscherzen wollen.

wo steht das mit dem erleichterten Kündigungsrecht?
Eine Wohnung ist eine Wohnung ist eine Wohnung

Hallo.

wo steht das mit dem erleichterten Kündigungsrecht?

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Eine Wohnung ist eine Wohnung ist eine Wohnung

In jenem Fall eben nicht.

Gruß
Christian