Vorgehen gegen Schuldner

Folgender fiktiver Fall angenommen:

S hat bei G 3500 Euro Schulden, zahlt nicht. Es gibt auch schon einen Titel, S hat aber EV geleistet.

G und S sind ziemlich zerstritten, da G davon ausgeht, dass S sein Geld nur verschoben hat usw.

Dürfte G z.B. öffentlich äußern, dass S bei ihm entspr. Schulden hat, dies evtl. überall herumerzählen, z.B. in der Nachbarschaft von S oder im Freundeskreis von S?

Könnte S etwas unternehmen, wenn G mit einem Zeitungsinserat oder im Web auf die Schulden hinweist:

a) wenn er nur den Namen nennt?
b) wenn er auch die Adresse nennt?

Was, wenn er dahinterkommt, dass S sich irgendwo bewirbt und er darauf hin den potentiellen AG über die Schulden informiert?

Grüße

Holygrail

Folgender fiktiver Fall angenommen:

S hat bei G 3500 Euro Schulden, zahlt nicht. Es gibt auch
schon einen Titel, S hat aber EV geleistet.

G und S sind ziemlich zerstritten, da G davon ausgeht, dass S
sein Geld nur verschoben hat usw.

Dürfte G z.B. öffentlich äußern, dass S bei ihm entspr.
Schulden hat, dies evtl. überall herumerzählen, z.B. in der
Nachbarschaft von S oder im Freundeskreis von S?

das könnte man schon diskret machen :wink: obs was nutzt ist eine andere Frage

Könnte S etwas unternehmen, wenn G mit einem Zeitungsinserat
oder im Web auf die Schulden hinweist:

a) wenn er nur den Namen nennt?
b) wenn er auch die Adresse nennt?

das sollte man sein lassen und geht u.U.nach hinten los, wegen Rufschädigung und so was, den mittealterlichen Pranger gibts ja nicht mehr ( wäre aber manchmal hilfreich)

Was, wenn er dahinterkommt, dass S sich irgendwo bewirbt und
er darauf hin den potentiellen AG über die Schulden
informiert?

Was hat der Schuldner dann davon das der Typ keine Arbeit kriegt um die Schulden abzuzahlen??

Grüße

ebenso

Holygrail

Wallflower

Hallo,

Was, wenn er dahinterkommt, dass S sich irgendwo bewirbt und
er darauf hin den potentiellen AG über die Schulden
informiert?

Einem Gläubiger kann doch nichts besseres passieren, wenn sein Schuldner wieder arbeitet und der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat.

Sofort Titel zum Gerichtsvollzieher und mit der Lohnpfändung beauftragen.

Gruß Woko

Hallo,

Was, wenn er dahinterkommt, dass S sich irgendwo bewirbt und
er darauf hin den potentiellen AG über die Schulden
informiert?

Einem Gläubiger kann doch nichts besseres passieren, wenn sein
Schuldner wieder arbeitet und der Gläubiger einen
vollstreckbaren Titel hat.

Ja, wenn er da über dem Pfändungsfreibetrag liegen würde.

Sofort Titel zum Gerichtsvollzieher und mit der Lohnpfändung
beauftragen.

Gruß Woko

Grüße

Holygrail

Hallo!

Sofort Titel zum Gerichtsvollzieher und mit der Lohnpfändung
beauftragen.

Ohne gerichtlichen Beschluss kann der Gerichtsvollzieher nichts machen - außer Zurücksenden und eine „nicht erledigte Amtshandlung“ in Rechnung stellen.