Vorgehen nach Arbeitsunfall

Hallo,

Herr X. fährt in der Firma (rückwärtsfahrend) mit dem Stapler Herrn Y. über den Fuss.
Herr X. geht zu seinem Vorgesetzten und meldet den Unfall. Herr Y. meldet derweil nach dem ersten Arztgang, dass er sich was am besagten Fuß gebrochen hat und liefert die Krankmeldung. Wars das für Herrn X. oder muss er schriftlich dem Arbeitgeber was vorlegen über den Unfallhergang?

Gruss, M.

Wars das für Herrn X. oder muss er schriftlich
dem Arbeitgeber was vorlegen über den Unfallhergang?

Der mündlich informierte Arbeitgeber hat den Unfall formularmäßig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Sollten zur Sachverhaltsklärung notwendige Angaben fehlen, werden sich entweder der AG selbst oder die BG bei den Unfallbeteiligten melden.

Gruß
smalbop