Vorgehen Pfändung mit Vollstreckungstitel

Hallo Wissende,

mal angenommen, X erhält Lebensmittellieferungen in geringem Umfang (ca. im Gegenwert von € 6,50 pro Tag) von A und bezahlt diese in zweiwöchentlichem Rhythmus per Abbuchung vom Konto. Das ginge schon einige Jahre so. X wäre eine Privatperson, A selbständiger Unternehmer.

Nun würde X (Lieferungsempfänger) ein persönliches Anschreiben einer Anwaltskanzlei zugeschickt mit beigefügter Kopie eines Vollstreckungstitels gegen A (Lieferant) und der Aufforderung, mitzuteilen, ob X bereits Vorpfändungen vorliegen und ob sich pfändbare Beträge ergeben.

Was haltet Ihr davon? Wäre ein solches Vorgehen mit einem Vollstreckungstitel rechtlich einwandfrei?
Meine Überlegungen:
Was gehen X überhaupt die Verbindlichkeiten seines Lieferanten A an und inwieweit wäre X einem Dritten gegenüber verpflichtet, ihm beim Eintreiben seiner Forderungen behilflich zu sein?
Und wie könnte X wissen, ob es sich um pfändbare Beträge handelt? Dazu müsste X doch umfassendes Wissen über die Finanzen von A haben, oder?

Ich habe schon einiges im Mahn- und Vollstreckungswesen erlebt und die Grundsätze sind mir - denke ich - klar. Was in diesem - fiktiven - Fall geschieht wäre doch für A auch geschäftsschädigend wenn seine Kunden von dritter Seite Kenntnis über seine Schulden erhalten, oder wie seht Ihr das? Andererseits könnte der Gläubiger so an sein Geld kommen, ohne den Schuldner direkt anzugehen - er lässt sich das Geld einfach von dessen Kunden überweisen.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Tine

Drittschuldnererklärung
Hallo,

ich vermute, es handelt sich um die Aufforderung einer Drittschuldnererklärung ( nach § 840 ZPO ), ich kenne das Verfahren allerdings nur, dass die Amtsgerichte die Zustellung vermitteln ( Gerichtsvollzieher wegen 840 Abs. 3 ZPO und der erforderlichen Zustellurkunde ). Seltsam - aber für den Gläubiger günstiger - wäre es, die Auskunft direkt beim Drittschuldner einzuholen.