Vorgehensweise bei Ablehnung Teilzeit

Was kann der Arbeitnehmer tun wenn sein Teilzeitwunsch unberechtigter Weise abgeleht wurde?
Gibt es für den Arbeitnehmer Fristen zu wahren, bezüglich einklagens des Teilzeitwunsches?
Wenn die Ablehnung des Teilzeitwunsches eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmer darstellt die denn Teilzeitwunsch genehmigt bekommen haben, wäre das eine Diskriminierung? Besonders wenn keine betrieblichen Gründe sondern nur organisatorische Gründe dagegen sprechen?

Hallo,

Was kann der Arbeitnehmer tun wenn sein Teilzeitwunsch
unberechtigter Weise abgeleht wurde?

Er kann versuchen seinen Anspruch einzuklagen.

Gibt es für den Arbeitnehmer Fristen zu wahren, bezüglich
einklagens des Teilzeitwunsches?

Nein. Aber das man sowas zeitnah angeht, halte ich für logisch (und angebracht).

Wenn die Ablehnung des Teilzeitwunsches eine Benachteiligung
gegenüber anderen Arbeitnehmer darstellt die denn
Teilzeitwunsch genehmigt bekommen haben, wäre das eine
Diskriminierung?

Nicht zwangsläufig.

Besonders wenn keine betrieblichen Gründe
sondern nur organisatorische Gründe dagegen sprechen?

Auch organisatorische Gründe können eine Ablehnung des Teilzeitwunsches begründen. Kommt auf die Situation in der Firma und die Konstellation des Einzelfalles an.

MfG


Kleiner Tipp: Hier antworten Menschen … und die freuen sich über einen Gruß. So ne grußlose Kommunikation ist doch schon etwas öde.