Vorgehensweise bei Abmahnung wg. Ruhestörung ?

Hallo zusammen !

Ich habe folgendes Problem: Ich wohne nun seit gut 1 1/2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus und hatte bis dato nie irgendwelche Probleme, Streitigkeiten oder Beschwerden anderer Mitbewohner des Hauses zu vernehmen bis nun seit Oktober diesen Jahres neue Nachbarn unter mir wohnen. Diese haben sich anstatt sich bei mir nach ihrem Einzug vorzustellen direkt über den Geräuschpegel beschwert, welcher aus meiner Wohnung kommen solle. Dies kam in den darauffolgenden Wochen ganze 3mal vor bis mir nun im November von meiner Wohnungbaugesellschaft bereits 2 Abmahnungen wegen Lärmbelästigung mit der Drohnung einer Räumungsklage ins Haus kamen.

Bezugnehmend auf die mir vorgeworfenen Lärmbelästigungen möchte ich anmerken, dass bei mir keine Parties gefeiert werden, bei welchen die Musikanlage aufgedreht wird, sondern lediglich gesellige Abende mit Freuden ( an der Anzahl meist weniger als 5) einmal am Wochende stattfinden und diese Abende bis spätestens 12 Uhr beendet sind. Hinzufügen möchte ich, dass ich bis dato immer darauf bedacht war die gängigen Ruhezeiten einzuhalten und das Geräuschniveau auf Zimmerlautstärke zu beschränken.

Wie gesagt habe ich diese Streitikeiten erst seit dem Einzug der neuen Nachbarn ( ein junges Pärchen mitte 20 ! ) und gehe hierbei breits von einer Kampagne gegen meine Person aus, da die mir vorgeworfenen Anschuldigungen einfach unverhältnismäßig sind und ich von einer Überempfindlichkeit der besagten Nachbarn ausgehe.

Darum brauche ich dringend einen Rat, wie ich auf die Abmahnungen meiner Wohnungsbaugesellschaft reagieren bzw. vorgehen kann?

Vielen Dank im Voraus

Stephan (22)

Hallo aus Bernburg,

  1. sofort die Ruhestörung einstellen; sich beim Vermieter schriftlich und möglichst bei den Belästigten Personen persönlich (vllt. mit kleinem Präsent oder Einladung), entschuldigen!

  2. NICHT auf Konfrontation gehen!

Das bringt gar nichts und stört nur weiter das friedliche Miteinander!

Vermieter haben KEIN Interesse an Mietstreitigkeiten, müssen bei Beschwerden Handeln und tun dies in der Regel nicht auf eine Denunziation hin, sondern überzeugen sich bzw. holen Meinungen Dritter ein, die bei einer Räumungsklage als Zeugen vorgeladen werden.

Es geht hier ums Geld des Vermieters. Mieter haben ein Mietminderungsrecht wenn die Wohnqualität sich verschlechtert oder sogar geltendes Recht verstößt.

Tipp: kein Mieter muss sich bei anderen Mietern vorstellen, schon gar nicht bei aus deren Sicht unangenehmen oder randalierenden!

Gruß vom Bernburger

Hallo Stephan,

ich habe folgendes Urteil des BGH gefunden:

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht…

Die Abmahnungen sind also nur ein „taktisches Mittel“ der Wohnungsbaugesellschaft, um Druck auf Dich auszuüben, und haben rechtlich keinerlei Bedeutung.

Trotzdem könnte die Gesellschaft natürlich eine Kündigung aussprechen - allerdings muss er da schon detailliert die Ruhestörung nachweisen:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/ruhestoerung_a…

Ich würde mal ein klärendes Gespräch mit der Gesellschaft und möglichst auch mit den Nachbarn versuchen - das hilft oft mehr als sich schriftlich dagegen zu wehren.
Die Gesellschaft versucht vermutlich einfach den Weg mit dem geringsten Aufwand und Ärger zu gehen: Dich unter Druck setzen, damit Du in Zukunft leiser bist. Wenn Du vernünftig darlegst, dass Du nicht übermäßig Lärm machst, stehst Du wohl nicht mehr als der böse Ruhestörer dar und bringst die Diskussion hoffentlich auf eine sachliche Ebene.
Und vielleicht haben die Nachbarn ja auch nach einem Gespräch mehr Verständnis und man kann solche Dinge zukünftig auf einem freundlicheren Weg klären.

Viele Grüße
bns

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Rat !

Gruß

Stephan

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Bemühungen!

Gruß
Stephan

Hallo Stephan,
bist du vorher wegen der strittigen Lärmbelästigung von der Genossenschaft angeschrieben worden? Mit dem Hinweis das Nachbarn sich wegen Lärmbelästigung beschwert haben und mit der Bitte die Lärmbelästigung zu unterlassen.
Oder kam sofort eine Abmahnung?
Das ist dann so nicht rechtens, denn du mußt die Möglichkeit bekommen dich dazu zu äußern.
Außerdem ist der Beschwerdeführer(Nachbarn) verpflichtet ein Lärmprotokoll zu führen mit Datum, Uhrzeit sowie Art der Lärmbelästigung(Musik,Fernseher,laute Unterhaltung etc.).
Diese Lärmprotokoll muß dir ausgehändigt werden,damit du dich zu den Beschwerden äußern kannst.
Sollte es letztendlich zur Räumungsklage kommen( dies ist ein sehr weiter Weg),ist nur die Klage von dem Beschwerdeführer nicht allein ausreichend.
Können keine weiteren Zeugen benannt werden(wie z. Bsp. Polizei) hat eine Räumungsklage wenig Chance auf Erfolg.
Wenn es in deinem Ort einen Mieterschutz gibt, wende dich dort hin, die helfen dir auch Schriftsätze an den Vermieter zu erstellen bzw. können dich rechtlich beraten.

Viel Erfolg bei dem Kampf.
Liebe Grüße Heike

forder bitte von der Genossenschaft ein Lärmprotokoll an.
Wenn der Vermieter abmahnt dann darf das nur in

Hallo Heike !

Vielen Dank für die wichtigen Informationen! Bisher hat mich nur meine Wohnugsbaugesellschaft angeschrieben ( ohne zuvor eine Stellungnahme von mir zu fodern )und ein Lärmprotokoll liegt wohl soweit ich weiß auch nicht vor. Ich habe auch schon überlegt mit dem Mieterschutzbund in Kontakt zu treten, werde zuvor aber auch ein Anschreiben an meine WBG erstellen um Stellung zu den Anschuldigungen zu nehmen.

Gruß
Stephan

Hallo Stephan,

das du und das paar mitte/Anfang 20 ist spielt keine rolle, dass du supejktiv der meinung bist, dass du nicht zu laut bist auch nicht.
musik kann auch bässe haben, die musiklautstärken umabhängig sind und durch das gnaze wohnhaus wummern können.
eine kampangie gegen dich erscheint mir auch an den haaren herbeigezogen. welchen grund sollten deine neuen nachbarn haben?

aber zu deiner bitte: bezieht sich die wohngenossenschaft auf konkrete vorfälle mit datum und uhrzeit sowie der art und länge der ruhestöhung oder sind das nur allgemein formulierte stadartsätze OHNE bezugnahme auf konkrete vorfälle?
räumungsklagen … erstmal müssen sie dir fristgerecht firstlos kündingen und wenn du nicht termingerecht ausziehst können sie mit der räumungsklage kommen und das dauert im schnitt 1 jahr bis du da dann rausgeschmissen wirst. also erstmal entwarnung. such das gespräch mit deinen neuen nachbarn, sprech sie darauf an, entschuldige dich, wenn es zu laut war, frage, was genau stöhrt etc pp.

wenn du schreibst „bis dato darauf bedacht war“ ist das jetzt anders? wenn ja, änder das wieder. 22 uhr ist werktags schicht! samstag = werktag.

ob deine nachbarn überempfindlich reagieren kann ich leider nicht beurteilen. wenn es keine nachweise gibt, dass du wirklich zu laut warst (zimmerlautstärke ist nicht zu laut, auch wenn man sie in einer ganz leise hört) können sie dir eh nichts. vor gericht bedarf es einem lärmprodokoll von seiten der kläger, ohne sind die anschuldigungen deiner nachbarn beleglose anschuldigungen und somit nicht relevant und haben keine gültigkeit!

Gegen eine Abmahnung wegen Ruhestörung kann und muss vom Mieter nicht vorgegangen werden.
Es ist eher ein Hinweis, dass man sich gerade nicht vertragskonform verhält. Ob berechtigt oder nicht würde in einem späteren Gerichtsverfahren geklärt.

Wichtig ist jetzt, für die Zeiten, in denen man als Mieter merkt, es ist etwas lauter, immer Zeugen mit in der Wohnung zu haben.

Oder den Mieter nebenan oder in der Wohnung über der eigenen kurzschließen, ob man sich belästigt fühlt oder nicht.

Sollte der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen, dann ist die Abmahnung kein Beweis für eine Lärmbelästigung. Der Vermieter muss vor Gericht nachweisen können, dass der Lärm tatsächlich mehrfach vorhanden war und die Abmahnung damit berechtigt.

Falls der Mieter dann mit Zeugen aufwarten kann, die etwas gegenteiliges aussagen, ist die Anschuldigung des Vermieters schon nicht mehr haltbar.

Meine Empfehlung ist, momentan ein leises Wohnverhalten an den Tag zu legen und den Besuch immer darauf aufmerksam zu machen, dass im Falle eines Gerichtsstreites (denn gegen eine fristlose Kündigung sollte man vorgehen, wenn die Lärmbelästigung definitiv nicht stattgefunden hat) die Besucher als Zeugen zur Verfügung stehen und wie gesagt, eventuell auch andere Nachbarn.

Der beste Beweis des Vermieters für die Lärmbelästigung wäre es, den gestörten Mieter zu bitten, ein Lärmprotokoll zu führen. Daher wäre momentan ein etwas leiseres Wohnen oder das Vorhandensein von Zeugen ratsam.

Fazit: Vorgehen kann man erst, wenn eine fristlose Kündigung erfolgt. Bevor diese nicht eingetroffen ist, beschränkt sich das Vorgehen auf das Sammeln von Beweisen, dass keine Lärmbelästigung stattgefunden hat.

Hallo Stephan,
ich bin bei diesem Thema völlig überfragt und kann Ihnen deshalb leider nur raten, anderweitig Hilfe zu suchen.
Aus Laiensicht und falls ich die Vorwürfe als unberechtigt empfände, würde ich aber auf jeden Fall den Schreiben der HV widersprechen und diese nicht unkommentiert lassen.
sorry + good luck

Hallo Stephan,

sorry für Nicht-Anwort, ich war längere Zeit nicht in der BRD. Ich hätte Dir allerdings auch nicht helfen können.

*winke - philine

Hallo, kenne mich da leider nicht aus. Gruß, pitsch!