Vorgehensweise bei Anfechtung gemäß §123 BGB

Liebe Experten,

meine Frage bezieht sich auf die generelle Vorgehensweise, wenn man einen Vertrag anfechten möchte.

Muss man dies über eine Klageerhebung tun, oder reicht eine schriftliche Anfechtung beim Vertragspartner aus?

Oder anders gefragt: Wann gilt die Anfechtung als durchgeführt?

Ich freue mich auf Eure kompetenten Antworten

Es grüßt aus Dortmund
Dietmar Behm

Eine Anfechtung ist eine Willenserklärung, und eine Willenserklärung hat mit einer Klage nichts zu tun, kann vielmehr mündlich, schriftlich, konkludent abgegeben werden und muss dem Empfänger zugehen.

Levay

Hallo Levay,

herzlichen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Ich hatte es auch schon so vermutet, war mir aber eben nicht völlig sicher.

Dietmar