Liebe Experten,
meine Frage bezieht sich auf die generelle Vorgehensweise, wenn man einen Vertrag anfechten möchte.
Muss man dies über eine Klageerhebung tun, oder reicht eine schriftliche Anfechtung beim Vertragspartner aus?
Oder anders gefragt: Wann gilt die Anfechtung als durchgeführt?
Ich freue mich auf Eure kompetenten Antworten
Es grüßt aus Dortmund
Dietmar Behm