Vorgehensweise bei Mieterhöhung

Habe seit über 9 Jahren ein 150 m2 WF großes Haus vermietet und noch keine Mieterhöhung durchgeführt. Um welchen Betrag kann ich erhöhen und wie sind die Fristen und die Vorgehensweise ?
Außerdem sind hier gerade Reparaturkosten von ca. 2300 Euro für zwei neue Umwälzpumpen und einen Fußbodenheizungsverteiler hier angefallen. Kann der Betrag umgelegt werden oder kann auch deshalb die Miete erhöht werden und wenn ja, wie viel hierfür?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Gruß Grünfink

hi

was sagt der Mietspiegel der Gemeinde in der das Haus steht? … und was sagt der Mietvertrag? Daraus kannst du Fristen und Höhe der möglichen Mietsteigerung errechnen … wobei es mitunter schlau ist, einen solventen Mieter nicht allzu sehr zu verärgern :wink: die Zinsen sind aktuell einfach so niedrig dass ein Kauf oft günstiger kommt als Miete …

Unser Vermieter hat seine letzte Meterhöhung mittlerweile sehr bedauert … unser Haus mit Garten kostet uns weniger Zins/Tilgung/Nebenkosten als die Miete für seine 70er Jahre Hochhaus-Etagenwohnung (mit zwar geilem Blick über die Rheinebene … aber von dem hab ich ja nur im Sommer was) … und wenn das grün-braune Bad, der meist ausgefallene Aufzug, die undichten Fenster eben aus den 70er Jahren sind - es keine Einzelabrechnung Wasser gibt etc… sollte man sehr vorsichtig sein mit rechtlich einwandfreien aber trotzdem unangemessenen Mieterhöhungen

Reparaturkosten sind (mit Ausnahme von Kleinreparaturen) Instandsetzung und damit Vermietersache

Es wäre etwas anderes, wenn du ein komplett anderes, wesentlich energiesparenderes Heizsystem einbauen würdest oder supergenial isolierte Fenster oder so …

Gruß H.

Huhu,

eine Mieterhöhung läuft in meherern Schritten ab.

Zunächst benötigt man die Ortsübliche vergelichsmiete, bis zu dieser darf man erhöhen, aber die Erhöhung darf nicht mehr als 15 bzw 20 % sein. 558§ BGB

anhand der neuen Miete macht mein ein Mieterhöhungsschreiben. 558a BägehBä

Ist nun alles richtig, muss der Mieter zustimmen, oder er kündigt den vertrag. Die neue Miete ist, wenn keine Kündigung erfolgt, am mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens fällig. 558 äh b

Reparaturkosten können nicht umgelegt werden.

Warum? Nur weil ihr Ausgezogen seit und dieser so die neue Miete über den Mietspiegel verlangen durfte?

Wohnung wechseln :wink:

Nö … weil unsere Nachfolger Mietnomaden sind …

hm, ja Pech und das Risiko bei Immobilien sind nicht zu unterschätzen. Aber das Recht mit den Mietnomaden wurde vor ca 2 Jahren vereinfacht, da sollte sich er Vermieter mal mit einen Fachanwalt unterhalten.

Der Vermieter hat ne ganze Rechtsabteilung … Trotzdem geschah es ihm erstmal Recht :wink: … mehrere Monate aufs Geld warten zu müssen und dann noch eine Komplettrenovierung mit Böden/Bad etc. händereib

Nein, es tut ihm nicht weh … Das zahlt er aus der Portokasse … trotzdem finde ich es gut :sunglasses: