Guten Tag,
Morgen,
Feuchtigkeit aus einer Wand aus dem Nachbarhaus kommen müssen.
soweit so gut
Seit Monaten gab es in keinen Fortschritt mehr, da der
Vermieter der Nachbarwohnung keinen Einlass gewährt hat und so
kein Schuldiger oder eine Ursache gefunden werden konnte.
Das ist schlecht, es gibt ein sogenanntes Hammerschlagsrecht, dass es Erlaubt, wenn nicht anders möglich, Arbeiten vom Nachbargrundstück aus vorzunehmen. Stimmt der Eigentümer nciht zu muss auf Duldung geklagt werden.
In diesen Fall wird es wohl ähnlich ablaufen.
Nun möchte der Mieter der Wohnung das Problem so schnell wie
möglich beseitigt wissen.
Wie wäre in solch einem Fall der beste Vorgehensweise?
Warum der Mieter, dies muss der Vermieter machen.
Am Besten mit den Vermieter mal zusammen setzten und das gemeinschaftliche vorgehen besprechen, Dabei aber die die Möglichkeit der Mietminderung vorbehalten, auch Rückwirkend bis zum Datum des Auftreten des Mangels. Gesprächsprotokoll dabei erstellen und unterzeichnen lassen, ggf durch anwesende Zeugen.
Muss hier mit einem Sachverständigen gearbeitet werden? Kann
dieser sicher bestätigen, woher das Wasser kommen muss und ist
dieses rechtssicher?
Wäre sinnvoll, vor allen wenn der Schaden vom Nachbarhaus stammen sollte und man den Schaden nur durch Klage beheben lassen kann, da sich ja wohl der Nachbar weigert.
Zur Rechtssicherheit, da sich selbst Gerichte in urteilen widersprechen - nö aber Hilfreich auf jeden Fall.
(hmm feuchter Raum und kein Zutritt gewähren erinnert mich immer an Hanfplantagen)
Schönes Wochenende