Vorgehensweise bei nasser Wand mit Ursache Nachbarhaus ohne Zugang

Guten Tag,

angenommen Mieter A wohnt in einer Wohnung, die eine nasse Wand besitzt. Erste Messungen haben ergeben, dass die Feuchtigkeit aus einer Wand aus dem Nachbarhaus kommen müssen. Schimmel war vorhanden, wurde aber entfernt.
Seit Monaten gab es in keinen Fortschritt mehr, da der Vermieter der Nachbarwohnung keinen Einlass gewährt hat und so kein Schuldiger oder eine Ursache gefunden werden konnte.

Nun möchte der Mieter der Wohnung das Problem so schnell wie möglich beseitigt wissen.
Wie wäre in solch einem Fall der beste Vorgehensweise?

Muss hier mit einem Sachverständigen gearbeitet werden? Kann dieser sicher bestätigen, woher das Wasser kommen muss und ist dieses rechtssicher?

Guten Tag,

Morgen,

Feuchtigkeit aus einer Wand aus dem Nachbarhaus kommen müssen.

soweit so gut

Seit Monaten gab es in keinen Fortschritt mehr, da der
Vermieter der Nachbarwohnung keinen Einlass gewährt hat und so
kein Schuldiger oder eine Ursache gefunden werden konnte.

Das ist schlecht, es gibt ein sogenanntes Hammerschlagsrecht, dass es Erlaubt, wenn nicht anders möglich, Arbeiten vom Nachbargrundstück aus vorzunehmen. Stimmt der Eigentümer nciht zu muss auf Duldung geklagt werden.

In diesen Fall wird es wohl ähnlich ablaufen.

Nun möchte der Mieter der Wohnung das Problem so schnell wie
möglich beseitigt wissen.
Wie wäre in solch einem Fall der beste Vorgehensweise?

Warum der Mieter, dies muss der Vermieter machen.

Am Besten mit den Vermieter mal zusammen setzten und das gemeinschaftliche vorgehen besprechen, Dabei aber die die Möglichkeit der Mietminderung vorbehalten, auch Rückwirkend bis zum Datum des Auftreten des Mangels. Gesprächsprotokoll dabei erstellen und unterzeichnen lassen, ggf durch anwesende Zeugen.

Muss hier mit einem Sachverständigen gearbeitet werden? Kann
dieser sicher bestätigen, woher das Wasser kommen muss und ist
dieses rechtssicher?

Wäre sinnvoll, vor allen wenn der Schaden vom Nachbarhaus stammen sollte und man den Schaden nur durch Klage beheben lassen kann, da sich ja wohl der Nachbar weigert.

Zur Rechtssicherheit, da sich selbst Gerichte in urteilen widersprechen - nö aber Hilfreich auf jeden Fall.

(hmm feuchter Raum und kein Zutritt gewähren erinnert mich immer an Hanfplantagen)

Schönes Wochenende

Hallo

Der Vermieter wird aufgrund der Zutrittsweigerung des Nachbarn ggf gegen seinen Nachbarn auf Zutrittsgewährung klagen müssen, um die Ursachen der möglicherweise noch immer nassen Wand feststellen (lassen) zu können. Erst wenn die Ursachen feststehen können diese dann behoben werden.

Weder mit Feststellung der Schadensursache noch mit deren Beseitigung hat der Mieter etwas zu tun.

Nach der Schilderung wurde der Schimmel beseitigt.
Welches Problem will denn nun der Mieter so schnell wie möglich beseitigt wissen?

Falls wieder Schimmel auftauchen würde > Mängelanzeige an den Vermieter mit Aufforderung zur Behebung unter Fristsetzung

Halllo thomacco,

wenn jeweils ihre Wand eine Außenwand und das Nacbarhaus mit Außewand angrenzt, dann schauen Sie sich btte die Dachabdeckung zwischen den Häusern an.

Es kann durchaus möglich sein, das Regenwasser  an Ihrer Außenwand der Verursacher ist.
Sollte es sich   jedoch um Innenräume handeln ist die Sache nur durch einen Fachmann oder  Sachverstandigen zu mermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

ihr Siegufer

Hallo,

das wichtigste in kürze:
Kündige deine wohnung und zieh aus.

  • Schimmel ist meist nicht so einfach entfernbar. Wenn die ursache bleibt kommt er wieder. Solange bleibst du in ungesünderster umgebung!

  • Die beseitigung ist sache des vermieters. Wenn der nicht tätig wird oder der inhaber der nachbarwohnung sich querstellt, kann das noch ewig dauern, bis etwas passiert. Solange bleibst du in ungesündester umgebung!

  • Klagen? Eine tolle sache, die viel geld und zeit kostet. Der ausgang ist unsicher. Auch wenn du 100%ig recht hast, bedeutet das nicht, daß du recht bekommst. Und selbst wenn du recht bekomst, kann es doch sein, daß du zahlen must.

Deswegen mein kurzer rat in aller kürze: Ausziehen.
Es geht um deine gesundheit. Und die ist unbezahlbar.

LG

Karsti