Hallo zusammen!
Vormieter und Verkäufer A vereinbart mit Nachmieter und Käufer B die Übernahme der in der Mietwohnung eingebauten Küche. Es wird ein Kaufvertrag aufgesetzt (Kauf wie besehen) und von beiden Seiten unterschrieben. Die Übergabe des Kaufpreises über € 4.300,- wird als in bar vereinbart. Die Übergabe des Geldes soll bei der Übergabe der Wohnung erfolgen, bei der Vormieter A, Nachmieter B und der Vermieter zugegen sind.
Bei der Übergabe wird Verkäufer A von Käufer B bezüglich des Geldes vertröstet, es sei noch fest angelegt und werde erst eine Woche später frei. (Dem Vermieter gegenüber wird wegen der fehlenden Kaution das gleiche Argument verwendet.) Die Übergabe der Wohnung wird ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Einbauküche verbleibt in der Wohnung.
Nachdem diverse Versuche von Verkäufer A den Käufer B zu erreichen und zu einer Geldübergabe zu bewegen nichts gebracht haben, schreibt A 23 Tage nach dem vereinbarten Übergabetermin einen Brief. In dem Brief ist neben der Angabe einer Bankverbindung und einer Fristsetzung auf insgesamt 36 Tage nach vereinbarter Barzahlung auch der Hinweis, das bei Verstreichen der Frist Rechtsmittel eingelegt werden und Verzugszinnsen in Rechnung gestellt werden. Auf gesonderte Erinnerungs- bzw. Mahnschreiben wird aufgrund der gesammelten Erfahrungen (Kontaktversuche und weitere Infos) sowie § 286 BGB verzichtet.
Da auch diese Frist ungenutzt verstreicht, beantragt Verkäufer A 52 Tage nach vereinbartem Zahlungstermin den Erlass eines Mahnbescheides, der 5 Tage nach der Beantragung offiziell zugestellt wurde.
24 Tage nach der Zustellung des Mahnbescheides beantragt A den Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Am 25. Tag nach der Zustellung des Mahnbescheides erhebt der Antragsgegner (der Käufer) B Wiederspruch gegen den gesamten Anspruch, ohne eine weitere Begründung zu benennen.
Laut Schreiben des Amtsgerichts wird der Fall gerichtlich weiter bearbeitet, wenn die weitere Gerichtsgebühr (§§ 3, 34, Nr. 1210 KV GKG) vom Antragsteller bezahlt wurde.
Wie ist jetzt das sinnvollste weitere Vorgehen?
Beste Grüße
Andaorn