Hallo zusammen,
ich habe ein Einfamilienhaus durch einen Amtsgericht erfahren. Nun weis ich nicht wie man hier am besten vorgehen sollte.
- ist es vorteilhaft/möglich mit dem Eigentümer in Kontakt zu kommen und evtl. mit ihm -ohne Zwangsversteigerungsprozess- zu handeln und evtl. das Objekt zu kaufen?
- mit der Bank in Verbindung gehen?
- Verhalten/Ablauf Zwangsversteigerung? Gibt es Tips und Tricks…?
Danke und Gruß,
Arabam
Hallo arabam, am sinnvollsten wird es wohl sein, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen, die das Zwangsversteigertungsverfahren betreibt, da sie ja mit dem Gebot quasi einverstanden sein muß. Wenn nicht, hat sie die Möglichkeit das Verfahren wieder einstellen zu lassen. Vielleicht kann sie auch einen Verkauf durch den Eigentümer vermitteln. Viel Erfolg! Arthur
Hallo,
habe leider keine Erfahrungen in Sachen Zwangsversteigerung sammel können.
vg
Zuerst zum Amtsgericht, die Vorgehensweise erfahren.
Der zweite Weg ist der direkte Kontakt mit dem Eigentümer, was sich meist als problematisch erweist.
Die Gläubigerbank, die diese Versteigerung betreibt kann ein Gläubiger von vielen sein.
Bevor Sie nach Tricks fragen, sollten Sie zuerst die Methodik und den regulären Ablauf lernen.
Wenn jeder sofort alles wissen würde, wäre ja der Fachmann wertlos. Die Fachleute gibt es aber immer noch.
Zwei Möglichkeiten für Sie:
- Selbststudium mit dem Risiko, doch etwas nicht zu kennen oder können.
- Anmietung eines Fachmanns, der Ihnen diese Angelegenheit in Ihrem Sinne abwickelt.
Entscheiden Sie sich.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Hallo,
zu diesem Thema kann ich leider nichts beitragen.
mfg
ms
Hallo Herr Pausch,
vielen Dank für die knappe aber hilfreiche Info. Wie nennen sich diese Fachmänner, zu denen man sich wenden sollte?
Vielen Dank und Grüße,
Arabam
Das ist ein Problem, da die meisten Fachleute auf der Verkäuferseite stehen und nicht interessiert sind, für ein Honorar die ganze Arbeit zu erledigen. Vielleicht gibt es einen Anwalt, der sich hier auskennt. Dann ist aber nur die rechtliche Seite klar.
Das Objekt und die Art und Weise, wie man vorgeht, kennt vielleicht noch ein Bauträger, den man eventuell per Pauschalhonorar mieten kann.
In jedem Fall kann diese Aktion niemand kostenlos übernehmen.
Ich arbeite seit 1980 als unabhängiger Fachmann. Davor war ich (seit 1973) als Vermittler tätig.
Versteigerungen sind immer etwas problematisch, gleich ob Sie beim Termin mitbieten oder versuchen, direkt an die Gläubiger herantreten.
Falls Sie noch etwas wissen wollen und ich Ihnen mit Allgemeinauskünften helfen soll, kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Meine Daten (Website und Email-Adresse) finden Sie in meinem Profil.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Hallo,
wenn es sich um eine „Zwangsversteigerung“ und nicht um eine „Aufhebung der Gemeinschaft“ handelt, ist zu 95% eine vorherige Einigung unmöglich, da der Schuldner weit über dem Gutachter Wert verschuldet ist.
Sie werden eher die Möglichkeit haben, mit der Gläubigerbank eine Vereinbarung (vor Versteigerungstermin) treffen zu können. Dies hilft Ihnen aber wenig, da hierbei immer noch der Eigentümer/Schuldner der mit dem Gläubiger ausgehandelten Kaufpreissumme zustimmen muss.
Ausnahme: Wenn ein Konkursverwalter (idR. bei Selbständigen) bestellt ist, kann dieser für den Schuldner nach eigenem Ermessen einer Kaufpreisfindung ausserhalb der Versteigerung zustimmen!
Vorher aber die Gebühr mit dem Konkursverwalter aushandeln!
Wie Sie sicherlich wissen, benötigen Sie 10% des Verkehrswertes als Sicherheit beim Versteigerungstermin (durch best. Zentralbankscheck, oder Bankbürgschaft)
Tipp: Um so mehr Informationen Sie über das Objekt/den Schuldner in Erfahrung bringen können, um so weniger böse Überraschungen ergeben sich nach erfolgreicher Ersteigerung!
Eine Interessante Seite, um eine Finanzierung von Zwangsversteigerungsobjekten online und anonym (ohne Angabe von Namen und Adresse) zu berechnen finden Sie unter:
http://www.finanzierung-ohne-eigenkapital.de