Noch kürzer…
Du mußt den Urheber nur fragen, wenn du deine Bearbeitung als
eigenes Werk anmelden, und einen Teil der Tantiemen kassieren
willst.OK. Das ist doch mal ein Wort…
Gibt es nicht. Wenn du ein Cover machst, und auf die Tantiemen
pfeifst, geht alles. Ausnahme: Wenn das Werk irgendwie
verunglimpft wird.s.o.
Das ist der Irrtum: Es geht bei der Genehmigung immer um Geld!
Kein Rechteinhaber genehmigt eine Bearb. ohne finanzielle
interessen.
Warum sollte er?Eine Bearbeitung natürlich nicht, das ist klar. Gemeint war,
ob man jetzt versucht, das als Bearbeitung oder als
Coverversion zu verkaufen…
Du kannst es nicht „verkaufen“ (im Sinn von darstellen, oder?), weil eine nicht explizit genehmigte Bearbeitung bei der GEMA ohnehin nicht angemeldet werden kann.
Wie gesagt: Wenn deine „Bearbeitung“ so gut ist, dass sich die Autoren davon Ertrag versprechen, dann wird eine Bearbeitungsgenehmigung nicht das Problem sein.
Da wärst du der Erste, der für die Bearb. Cash (Vom
Originalautor)und Tantiemen bekommt.Äh, weiter oben hast Du noch geschrieben:
„Du mußt den Urheber nur fragen, wenn du deine Bearbeitung als
eigenes Werk anmelden, und einen Teil der Tantiemen kassieren
willst.“
Du schriebst irgendwo „ob man für die Bearbeitung Geld (Cash)bekommt“
Das heißt für mich, ob der Arbeitsvorgang der Bearbeitung - das Umschreiben, Uminstrumentieren, neues Intro, neue Stimmführung,. Aufnehmen, Produzieren usw - z.B. bei einem Auftrag bezahlt wird. Dafür kriegt kaum einer Cash, sondern nur nach Auswertung -Notendruck, Aufführung usw. Beteiligung an den Tantiemen.
Tantiemen sind nicht „Cash“, sondern kommen später über die GEMA!
Zusammenfassend:
Versuch den Autoren klar zu machen, dass deine Bearbeitung für sie interessant ist. Z.B. über Konzeption, geniale Marktstrategie, deinen oder des neuen Interpreten Namen - wie auch immer.
Ohne Genehmigung machst halt einfach ein Cover.
Grüße
Günther