Vorgehensweise eines Kaminkehrers bei Gasaustritt

Stellt ein Kaminkehrer an einem Ofen Gasaustritt fest, muss er dann sichtbar am
Gerät einen Aufkleber -bei Inbetriebnahme Lebensgefahr- anbringen oder ist es
ausreichend, wenn in der Wohnung ein schriftlicher Hinweis auf Gasaustritt hinterlegt wird

Hallo!

Wenn die Gefahr so groß ist wie beschrieben, „Lebensgefahr“,dann reicht natürlich kein Zettel auf dem Gerät oder dem Küchentisch der Wohnung aus !

Dann muss der Gashahn zugedreht und mechanisch versperrt werden.
Es darf nicht durch einfachen Handgriff zu öffnen sein.

Zusätzlich müssen am Gashahn und am Gasgerät Warnhinweise dran.
Und der Betreiber muss mit einem Schreiben nochmals ausdrücklich vor Inbetriebnahme gewarnt werden.
Da Betreiber und Nutzer versch. Personen sein können,ist es besonders bei Mietwohnungen sicherzustellen,der rechtlich zuständige Vermieter bekommt auch Kenntnis von der Sperrung wegen Gasgefahr.

MfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Mieter war einige Tage verreist und hatte den Schlüssel beim Nachbarn abgegeben. Bei der Messung des Ofens hatte der Kaminkehrer Gasaustritt festgestellt und einen Hinweis über „Nichtinbetriebnahme des Gerätes“ in der Wohnung hinterlassen, allerdings nicht am Gerät. Den Vermieter hatte er benachrichtigt.
LG
CindyLoo

Hallo Leute, ich muss mich entschulden, es geht hier insbesondere um Abgasaustritt und nicht um Gasaustritt bei einem Gasofen.
Wie sieht dann das Ganze aus?
LG
CindyLoo