Hallo, ich habe eine Frage:
Person X hatte vor einigen Wochen einen Verkehrsunfall auf dem Nachhauseweg von der Arbeit, bei dem sie mit dem Krankenwagen eingeliefert wurde. Eine Meldung an den AG oder sonst wo erfolgte seitens X nicht.
Jetzt kam eine Rechnung vom Rettungsdienst über knapp € 400,- für den Transport. Wer muss diese nun bezahlen?
Hätte X den Unfall irgendwo melden müssen? Geht dies auch nachträglich?
Vielen Dank für Antworten.
Auch hallo,
der Weg von und zur Arbeit (ohne Umwege) unterliegt dem gesetzlichen Unfallschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Du hättest also eine Unfallmeldung für die BG ausfüllen müssen, von der Dein AG eine Kopie bekommt. Das kannst (und solltest) Du auch jetzt noch tun. Die Formulare muß Dein AG bereithalten. Notwendiger Krankentransport gehört zum Leistungsumfang der Versicherung.
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Super, genau diese Information habe ich gesucht. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!