Hallo allerseits,
meine Frage mag merkwürdig klingen, aber als Hobbyschriftsteller muss ich Recherche für Texte wohl erst richtig lernen. Vorläufig versuch ichs mal hier:
Wenn die Polizei eine Abgängigkeitsanzeige bekommt (Verwandte, Eltern, wer auch immer meldet Person X für abgängig), wie weit geht die Polizei im Regelfall bei der Untersuchung? Ist es beispielsweise realistisch, dass der PC der abgängigen Person beschlagnahmt und auf Daten untersucht wird? Auch auf gelöschte Daten? Meine im Roman vermisste Person hat nämlich gelöschte E-Mails auf seiner Festplatte, die bei der ersten „normalen“ Untersuchung nicht entdeckt wurden. Als Hauptkommissar Y aber dann 10 Jahre später eine Leiche findet und sie als Person X identifiziert, wird der beschlagnahmte PC erneut durchleuchtet: und siehe da, die gelöschten E-Mails werden von einem Spezialteam (jetzt ist es ja Mord) rekonstruiert.
Ist so ein Szenario denkbar? Ist jemand zufällig hier vom BKA oder einer ähnlichen Behörde? Wäre mir sehr wichtig.
Und vielleicht noch eine zweite Frage: Kann man anhand der Knochen bei der Autopsie erkennen, dass das Opfer lange Zeit in feuchten Räumen gelebt haben muss?
Danke für die Aufmerksamkeit
P.S.: Nein, ich hab weder vor jemanden zu entführen , noch selbst zu verschwinden
, es geht wirklich nur um einen Roman (für die Schublade, Schriftsteller als Ziel ist ja utopisch)