(Ich hoffe ihr habt jetzt nicht gerade schonmal ne Nachricht von mir bekommen… denn eben hat es dir Nachricht nicht richtig abgeschickt daher verfass ich das ganze jetzt nochmal, in der Hoffnung, dass ihr es jetzt nicht doppelt erhält, ansonstne tut mir das sehr leid…!)
Liebe/-r Experte/-in,
so, nun zuersteinmal zum Sachverhalt:
Ich arbeite seit dem 01.02.2009 im unbefristeten Angestelltenverhältnis. Davor habe ich seit 2006 meine Ausbildung im gleichen Unternehmen gemacht.
Nun möchte ich zum 01.10.2012 kündigen (Unzufriedenheit mit meinem momentanen Job und ich bin mir nicht sicher ob ich der gliechen Branche bleiben möchte…)
Im Anschluss (eventuell auch schon im September–> möglich durch Resturlaubsabbau etc.) möchte ich für ca. ein halbes Jahr ins Ausland.
Danach möchte ich zurückkommen und hoffentlich w ieder arbeit finden oder zumindest wissen was ich will.
Wie muss ich nun bezüglich der Meldung beim Arbeitsamt vorgehen sodass ich zumindest versichert bin?
Ich habe bereits einiges im Internte gelesen. Dort haben Mitglieder etwas von einer Sperrfrist von 3Monaten erwähnt. Bezieht sich diese Sperrfrist „nur“ auf die Zahlung von Arbeitslosengeld oder auch auf die Versicherung?
Könnte ich mich theoretisch zum 01.10.2012 arbeitslos melden sodass die Sperrfrist abgelaufen ist, bis ich aus dem Ausland zurück komme?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe im Voraus,
Grüße aus Süddeutschland,
Hanna