Vorgehensweise nach Kündigung mit Ausland

(Ich hoffe ihr habt jetzt nicht gerade schonmal ne Nachricht von mir bekommen… denn eben hat es dir Nachricht nicht richtig abgeschickt daher verfass ich das ganze jetzt nochmal, in der Hoffnung, dass ihr es jetzt nicht doppelt erhält, ansonstne tut mir das sehr leid…!)

Liebe/-r Experte/-in,

so, nun zuersteinmal zum Sachverhalt:
Ich arbeite seit dem 01.02.2009 im unbefristeten Angestelltenverhältnis. Davor habe ich seit 2006 meine Ausbildung im gleichen Unternehmen gemacht.

Nun möchte ich zum 01.10.2012 kündigen (Unzufriedenheit mit meinem momentanen Job und ich bin mir nicht sicher ob ich der gliechen Branche bleiben möchte…)

Im Anschluss (eventuell auch schon im September–> möglich durch Resturlaubsabbau etc.) möchte ich für ca. ein halbes Jahr ins Ausland.
Danach möchte ich zurückkommen und hoffentlich w ieder arbeit finden oder zumindest wissen was ich will.

Wie muss ich nun bezüglich der Meldung beim Arbeitsamt vorgehen sodass ich zumindest versichert bin?

Ich habe bereits einiges im Internte gelesen. Dort haben Mitglieder etwas von einer Sperrfrist von 3Monaten erwähnt. Bezieht sich diese Sperrfrist „nur“ auf die Zahlung von Arbeitslosengeld oder auch auf die Versicherung?

Könnte ich mich theoretisch zum 01.10.2012 arbeitslos melden sodass die Sperrfrist abgelaufen ist, bis ich aus dem Ausland zurück komme?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe im Voraus,

Grüße aus Süddeutschland,

Hanna

Hanna, wen du dich auf dem Arbeitsamt meldest, mußt du der Vermittlung täglich zur Verfügung stehen - das kannst du nicht, wenn du ins Ausland gehst.

Und die Sperrfrist läuft erst dann, wenn du dich gemeldet hast - sprich wenn du zurück kommst und dich meldest hast du erst einmal 3 Monate kein Geld.

Dann könntest du zwar ALG II beantragen, aber auch da hättest du mit einer Sanktion von 30 % zu rechnen, wenn du U 25 bist sogar mit einer 100 % Sanktion.

Ins Ausland - da mußt dich selbst versichern - erkundige dich da bitte zuerst einmal bei der Krankenkasse - da brauchst dann ja auch Auslandsschutz.

Ich kann deinen Wunsch verstehen - aber: Du solltest nicht kündigen - kennst du die Lage auf dem Arbeitsmarkt? Weißt du, wie schnell du nach ALG I Bezug in Hartz IV landest und was das bedeutet?

Schau mal in die Erwerbslosenforen…es ist ein Kampf ums Überleben und ei8n ständiger Kampf, zu seinem Recht zu kommen… ganz davon abgesehen, wie man auf dem JC behandelt wird.

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Ich kann leider nicht in meinem Beruf bleiben. Die Sache ist ausgeschlossen!

Das heisst, ich muss bis ich aus dem Ausland zurück bin gar nichts machen?
Ich muss mich wenn ich aus dem Ausland zurück bin beim Arbeitsamt melden?

Wie sieht es nach meiner Rückkehr mit der Versicherung aus? Wird die vom Arbeitsamt bezahlt nach meiner Rückkehr?
(Während meiner Reise habe ich eine Versicherung… das geht über eine extra Versicherung…)

Grüße und danke!

Arbeitssuchend melden mußt du dich so schnell wie möglich - wenn man von der Kündigung weiß… arbeitlos meldest du dich dann nach deiner Rückkehr.

Sollte es gesundheitliche Gründe für die Eigenkündigubng geben sollte man sich vom Arzt bestätigen lassen, daß aus ärztlicher Sicht die Kündigung anzuraten ist - das kann dann spätestens im Widerspruch dazu führen, daß keine Sperrzeit verhängt wird.

Erkundige dich bitte schnellstens schriftlich bei deiner Krankenversicherung und verlange eine schriftliche Antwort - es gibt eine Pflicht versichert zu sein - nicht daß du nachher wieder kommst und Schulden aufgelaufen sind Denn dann würdest du nach deiner Rückkehr bis zur Begleichung der rückständigen Beiträge nur eine Notversorgung erhalten.

Hallo Hanna,

wenn du Dir nicht sicher bist, ob in der gleichen Branche bleiben willst, habe ich einen Vorschlag/Tipp: Suche dir vorher eine neue passende Stelle in der gleichen Branche oder eine Stelle, die du ggf. machen möchtest! Erst wenn eine andere Stelle vorhanden ist oder aber Du sicher hast, würde ich kündigen. Sodass die Kündigung und der Wechsel i. d. neue Arbeitsstelle ineinander übergeht ohne Wartezeit.

Kündigen würde ich nicht machen, da eine Sperrfrist von ca. 3 Monaten
auf ALG 1 gibt. (also kein Geld) Aber unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, kannst Du deinen Arbeitsvertrag kündigen.

Arbeitslosengeld ggf. 3 Monate nach Meldung vom Arbeitsamt erst fließt.
Wie es mit der Krankenversicherung ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Rufe doch Deine Krankenkasse an oder gehe selber zur Krankenkasse und frage nach wie des genau ist, mit der Versicherungszeit bzw. ob man versichert ist oder so.

Entweder nimmst du Dir den Resturlaub oder lässt dir den Resturlaub ausbezahlen.

Und ins Ausland gehen, ist auch keine so gute Entscheidung. Entschuldige, aber von irgendwas musst Du ja dort dein Leben finanzieren. Und ALG 1 wirst du evtl. nicht weiter bekommen. Im Antrag muss angekreuzt werden, dass du Dich um eine Arbeit bemühen sollst etc. oder die haben ggf. eine Stelle für dich in Aussicht. Aufpassen beim Ausfüllen des Antrags beim Amt, zur Bewilligung ALG I. Zumal selbst gekündigt hast sowie du den Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen solltest.

Einfach vorher einmal nachfragen, was Sache ist.

Ich hoffe Hanna, dass ich Dir ein bisschen weiter geholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

entschuldige, das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Ich möchte natürlich im Ausland KEIN ALG beziehen… sondern erst für den Übergang wenn ich aus dem Ausland zurück komme.

Ich spare momentan wie eine Wilde um mir den Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Es geht um die Zeit danach.

Trotzdem vielen Dank und liebe Grüße
Hanna

Hallo Hanna,

kein Problem, macht nichts. Du kannst einige Zeit ALG 1 in Anspruch nehmen und Dich wieder abmelden. Hast ja 12 Monate Anspruch auf ALG1, wenn Du innerhalb der letzten 24 Monate, davon 12 Monate Sozialversicherungspflichtige Beiträge einbezahlt wurden. Der Restanspruch von ALG1 verfällt nicht.

z. B.
12 Monate Anspruch minus 4 Monate ALG1 bezogen = 8 Monate Restanspruch aufs Geld.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Sorry Hanna,

damit kenne ich mich nicht aus, dan kann ich dir nicht weiterhelfen
Außer dir raten, dich selbst einmal bei deiner Krankenkasse zu erkundigen, sowie dich erkundigen, was und wie lange z. B. eine Auslandskrankenversicherung AM STÜCK gilt. Frag dabei etl auch beim ADAC nach… Aber was das Thema genau mit der ARGE angeht bzw. Agentur für Arbeit - sorry, da kann ich nicht helfen.

Viel Erfolg!!!

Hallo Hanna,

soweit ich informiert bin. Bekommst du eine Sperre von 3 Monaten, da du selber kündigst. Selbst bei einer gegenseitiger Aufhebung des Vertrages bekommst du eine 3 Monatige Sperre, da diese beim Arbeitsamt wie eine Kündigung angesehen wird.
Jedoch solltest du in dieser Zeit über das Arbeitsamt Versicherungstechnisch angemeldet sein und somit bist du auch Versichert.
Du kannst dich zwar früher oder später Arbeitslos melden, doch du musst unterscheiden zwischen Arbeitssuchend und Arbeitslos. Arbeitslos bist du erst, wenn du keine Beschäftigung mehr nachgehst. Erst ab diesen moment ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Die Speerfrist kannst du somit nicht umgehen. Grund dafür ist der Versicherungstechnische Bereich, wie Krankenkasse usw.

LG
Tommy

Hallo Hanna,

innerhalb der Sperrzeit ist man von der Arbeitsagentur nicht versichert. In der Zeit kann man sich dann freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Billig ist das nicht.
Mal bei der Krankenkasse nachfragen.

L.G. Monika