Hallo zusammen!
Nehmen wir mal an, ein privat krankenversicherter Mensch wird krank, geht zum Arzt und erhält nachfolgend die Rechnung von dem behandelnden Arzt. Diese reicht er zur Erstattung bei seiner Versicherung ein.
Die Krankenversicherung ist aber der Meinung, dass Teile dieser Rechnung unrichtig seien. Der Versicherte stimmt zu, dass die Versicherung sich zur Klärung direkt an den Arzt wenden darf. Diese schreibt den Arzt entsprechend an. Der Arzt erklärt seine Rechnung und hält sie (weiterhin) für gerechtfertigt. Die Versicherung legt die Bestimmungen der GOÄ anders aus und hält die Rechnung auch nach der Erklärung des Arztes für fehlerhaft, also für nicht gerechtfertigt.
Die Versicherung erstattet also die von ihr als fehlerhaft eingestuften Teile der Rechnung nicht, der Arzt fordert sie aber weiterhin ein.
Entsprechend steht nun der (eigentlich) Versicherte mit einer Differenz von knapp 400 Euro da. Der Arzt fordert sie und verweist auf den Behandlungsvertrag, die Versicherung zahlt nicht und verweist darauf, dass sie die Rechnung des Arztes für falsch hält.
Was kann nun der Versicherte tun? Welche rechtlichen Schritte sind hier möglich? Gegen wen würde er bspw. ein Mahnverfahren zur Erstattung des Differenzbetrages richten? Gegen die Versicherung? Gegen den Arzt? Muss/kann die Rechnung angefochten werden und wenn ja, wie ist da der Rechtsweg?
Über klärende Hinweise würde ich mich sehr freuen!