wenn eine alleinstehende Person stirbt, sind die Nachkommen, bzw. die Erben dafür verantwortlich das Begräbnis auszurichten und die Wohnung aufzulösen.
Aber wie wird sowas in der Praxis gehandhabt? Können die Erben einfach in die Wohnung gehen und alles regeln? Wird die Wohnung versiegelt, bis das Amtsgericht alles frei gibt? Wie wird es gehandhabt, wenn das Testament int der Wohnung liegt?
nur die sogenannten Erben 1.Ordnung können direkt tätig werden,da sie auch ohne Testament berechtigt sind,über den Nachlass zu verfügen.
Das heisst die
-Kinder
-Enkel
-Urenkel
des Verstorbenen können direkt tätig werden.
Auf der anderen Seite sollten sie sich allerdings an einen Anwalt wenden,BEVOR sie das Erbe durch ihre Handlungen annehmen…denn
unter Umständen können dort noch „Tiefe finanzielle Löcher“ auf sie warten…
-Stichwort Spielsucht zum B.
es kommt ganz auf die Umstände des Einzelfalls an. Wir jemand z.B. tot in der Wohnung gefunden oder verstirbt im Krankenhaus ohne dass Angehörige bekannt sind, und sind gesetzliche Erben nicht offensichtlich und schnell erreichbar, wir ein Nachlasspfleger bestellt, der dann zunächst einmal die Erbenermittlung und die Sicherung des Nachlasses betreibt. Wird hierbei ein Testament gefunden, taucht ein solches parallel beim Nachlassgericht auf, wird es eröffnet und werden die hier benannten Erben benachrichtigt. Ermittelt der Pfleger gesetzliche Erben, übergibt er ihnen die Angelegenheit.
Es gibt aber durchaus die Situation, dass z.B. ein Nachbar sich immer gekümmert hat, und das ihn begünstigende Testament besitzt und dann bei Gericht zwecks Eröffnung einreicht, und gleich selbst agiert. Oder es wurde ein Testament beim AG hinterlegt, in dem es einen Testamentsvollstrecker ist. Dann nimmt der das Zepter in die Hand.