Der Mieter muß seinem Vermieter aufgrund eines verlorenen Rechtstreites vorgerichtliche Anwaltskosten zahlen,laut Schreiben vom Amtsgericht.(Es ist keine Frist bis zur Überweisung an den Vermieter vermerkt)
Die Höhe von- 83.54Euro- wird verbunden nebst Zinsen mit zuzüglich 5% Punkten über" dem jeweiligen Basiszinssatz" seit 19.10.2013.
Wieviel Zinsen wären das bis 4.6.2014?Die Errechnungsformel ist leider unbekannt.
Gruß,David