Vorgerichtliche Anwaltskosten

Der Mieter muß seinem Vermieter aufgrund eines verlorenen Rechtstreites vorgerichtliche Anwaltskosten zahlen,laut Schreiben vom Amtsgericht.(Es ist keine Frist bis zur Überweisung an den Vermieter vermerkt)
Die Höhe von- 83.54Euro- wird verbunden nebst Zinsen mit zuzüglich 5% Punkten über" dem jeweiligen Basiszinssatz" seit 19.10.2013.

Wieviel Zinsen wären das bis 4.6.2014?Die Errechnungsformel ist leider unbekannt.

Gruß,David

Hallo!

Man kann z.B. so einen Basiszinsrechner nutzen.http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Der berücksichtigt den sich ständig verändernden Basiszins und den jeweiligen Rechenzinsaufschlag (hier 5%).

Summe eintragen, Startdatum und schon rechnet er bis zum heutigen Tage und den Zinssatz pro weiteren Tag auch.

Übrigens, da kommt nicht viel mehr als die 83,54 € raus. Lächerlich eigentlich.

MfG
duck313

Ganz lieben Dank…ja es ist tatsächlich lächerlich,aber der Vermieter besteht darauf…