Vorgeschriebene Breiten von Landesstraßen?

Hallo,
kann jemand Auskunft geben, ob es Gesetze/Vorschriften/Richtlinien etc. dazu gibt, wie breit eine Straße in der Kategorie „Landesstraße“ zu sein hat? Oder ist es in dieser Frage offen, wie der Ausbauzustand so einer Straße zu sein hat? Wenn eine Straße in ihrer Kategorie herauf- oder heruntergestuft werden soll, hat das diesbezügliche Konsequenzen auf Ausbau oder Rückbau?
Wenn das nach Länderrecht geregelt sein sollte, es geht um Niedersachsen.
Danke für Antworten!
Heiner

Hi,

die gibt es, aber ob die im Netz zu finden sind? Glaube ich eher weniger.

Bestand an Regelwerken

Richtlinien für die Anlagen von Straßen Teil: Knotenpunkte (RAS-K), Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1) – 1988) – 297/1
Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Linienführung (RAS-L) – (1995) – 296
Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Querschnitte (RAS-Q) – (1996) – 295
Hinweise zur Visualisierung von Entwürfen für außerörtliche Straßen (H ViSt) – 2008 – 262
http://www.fgsv.de/landstrassen.html

Q-Gruß

Hallo Heiner aus BS:wink:
der schmalste mögliche Querschnitt in der Straßenkategorie ist ein RQ 7,5, d.h. 5,50m Fahrbahnbreite plus rechts und links 1m Bankett (unbefestigt, nicht zum Befahren geeignet).
Normalerweise werden Straßen eher abgestuft, aufstufen gibts sehr selten, da wird eher neu gebaut.
Und bei Abstufung gibts kein Anrecht auf Rückbau, und freiwillig wird auch sehr sehr selten was gemacht - kostet ne Stange für eigentlich nix.
Hab im Moment wegen der Grasseler Straße nicht viel verfolgt nur der Vorschlag die Startbahn mit Tunnel zu queren - kostet aber!
Sag mal, worum es konkret geht, ggf. kann ich dir dann besser antworten (an der Quelle mehr oder weniger).
Gruß!
T.

Nabend!
übrigens gibts da auch schon Neuigkeiten zu den Richtlininen:
RAA - Richtlinien für Anlage von Autobahnen
RASt - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen und
RAL - Richtlinie für die Anlage von Landstraßen.

Welche nun schon verbindlich eingeführt wurden und welche nicht… ähm *hüstel* :wink:

Gruß!
T.

Hallo Teufelchen, da bist Du ja schon wieder! Schön!
Natürlich geht es wieder konkret um den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Regionalflughafen mit dem selbst gegebenen Titel: Forschungsflughafen). Im Zusammenhang mit der dazu erforderlichen Kappung (Einziehung) der Grasseler Str. L293, die den Ausbaubereich im Moment noch ganz vital mit 6400 Autos durchschneidet und der Rückstufung der als Ersatz dafür eventuell vorgesehenen sog. „Ostumfahrung“ (aber: erst neue Planfeststellung!) zu einer Kreisstraße, existiert das Vorhaben, einige Kreisstraßen im Umfeld zu der erforderlichen „Ersatz“-Landesstraße hoch zu stufen. Das betrifft konkret Kreisstraßen (aus dem Gedächtnis zitiert K60, K62 im Landkreis Gifhorn) und die Kreisstraße von BS-Bevenrode in Richtung Bechtsbüttel.Diese habe Breiten von derzeit ca. 4,50m. Kann man so etwas zu einer Landesstraße erklären?
Grüße
Heiner

Hallo Heiner,

Diese habe Breiten von derzeit ca. 4,50m. Kann man so etwas zu einer Landesstraße erklären?

M.E. niemals in einem solchen Zustand - wobei mich auch für eine Kreisstraße 4,50 m mehr als verwundern. Für einen LKW hat man eine Breite von 2,50 m, d.h. auf diesen Straßen könnten sich derzeit keine LKW / Busse begegnen: 2 mal 2,50 > 4,50m.
Von daher scheint mir die 4,50m als Fehleinschätzung.

Aber ich werde nächste Woche mal versuchen, da etwas näheres rauszufinden.
Gruß!.
T.

Hallo Teufelchen,
die Straßenbreite (K31) ist tatsächlich so gemessen. Ich kenne und befahre diese Straße, im Moment hat sie ca. 3100 KFZ/24h, also nicht gerade aberwitzig viel Verkehr. Wenn sich zwei PKWs begegnen, steigt aber schon der Adrenalinspiegel an, sind es ein PKW und ein LKW, muss einer oder müssen beide mit einer Spur bereits auf den Randstreifen oder Seitenstreifen (das sind begrifflich verschiedene Dinge, aber ich weiß jetzt gerade nicht, was was ist, jedenfalls in den Schotter neben der Straße).Wenn sich zwei LKWs begegnen, wird es ganz heikel. Zwischendrin gurken auch noch Radfahrer herum, aber jetzt wird gerade ein separater Radweg gebaut.
Und genau diese bisherige Kreisstraße soll nun ausgerechnet zu einer Landesstraße hochgewidmet werden und vermutlich jahrelang als Umleitung für eine bisher von 4800 KFZ/24h befahrene und jetzt zu sperrende Straße ausgeschildert werden.
Ich halte ein solches Vorhaben geradezu für kriminell, da es den Tod und die Verletzung von Menschen billigend in Kauf nimmt.
Gruß
Heiner