Vorgeschriebene Briefkastengröße?

Hallo,

die deutsche Post verbietet ihren Briefträger seit kurzer Zeit, Briefe, die nicht in den Briefkasten passen, im Treppenhaus abzulegen. Da die Briefkästen in unserem Haus wirklich sehr klein (und uralt) sind, wurden die Zeitschriften und A4-Umschläge bisher auf die Treppe gelegt. Ab sofort muss ich diese Sendungen allerdings in der Hauptpost, die weit entfernt liegt, abholen.

Deswegen meine Frage: Gibt es eine bestimmte Größe des Einwurfschlitzes bei Briefkästen, die ein Vermieter bereitstellen muss? Ich sehe mich schon mit Schrecken jeden zweiten Tag zur Hauptpost laufen. :wink:

Vielen Dank!

Hallo Marie.

Deswegen meine Frage: Gibt es eine bestimmte Größe des
Einwurfschlitzes bei Briefkästen, die ein Vermieter
bereitstellen muss?

Soweit ich das weiß: nein. Warum auch?
Prinzipiell ist derjenige, der postalisch erreichbar sein möchte, in
der Pflicht - falls man von einer solchen überhaupt sprechen möchte.

Gruß - Jaschiii

Danke für die Antwort! Das Problem ist, dass die Briefkästen in die Wand eingelassen sind. Austauschen meinerseits geht also nicht - ich denke, ich dürfte auch keinen eigenen Briefkasten danebenhängen.

Danke für die Antwort! Das Problem ist, dass die Briefkästen
in die Wand eingelassen sind. Austauschen meinerseits geht
also nicht - ich denke, ich dürfte auch keinen eigenen
Briefkasten danebenhängen.

Hast du evtl. schonmal in Erwägung gezogen, mit dem Briefträger zu sprechen? Wenn du ihm bzw. ihr das erklärst und wenn du ihn/sie ab und an mal triffst und ein „Danke“ über die Lippen bringst, dürfte das kein Problem sein, oder?

Gruß
Martin

hallo!

schau mal hier:
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht/an…

gruß
whitby

Deswegen meine Frage: Gibt es eine bestimmte Größe des
Einwurfschlitzes bei Briefkästen, die ein Vermieter
bereitstellen muss? Ich sehe mich schon mit Schrecken jeden
zweiten Tag zur Hauptpost laufen. :wink:

Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einem Urteil vom 16. Mai 2001 (Az: 27 C 262/00) eindeutig entschieden, dass der Vermieter dem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung stellen muss. Der Einwurfschlitz des Briefkastens müsse eine Breite von mindestens 325 Millimeter haben, so die Richter. Diese Größe ergäbe sich aus den DIN-Vorschriften, die es ermöglichen sollen, Briefumschläge sowie Zeitschriften ohne Knick in den Briefkasten einzulegen.