ich schreibe wegen folgender Sache:
Dienstlich muss ich ab und an mit einem VW T5 mit Kastenaufbau fahren. Das Problem hierbei ist, dass mir und einigen anderen Kollegen die serienmäßig montierten Außenspiegel (etwa solche: http://www.pr-auto.de/joimg/95673725.jpg ) deutlich zu klein erscheinen: Der Kastenaufbau verdeckt im Prinzip z.B. auf der Autobahn die komplette rückwärtige Fahrbahn.
Bevor ich mich ohne Hintergrundwissen an meinen Chef wende (im Internet wurde ich noch nicht fündig), frage ich zunächst euch: Gibt es keine verbindliche Regelung für Spiegelgröße und/oder -art?
Die Aussenspiegel müssen der Bauart nach für das Fahrzeug zugelassen sein, d.h. die Spiegelfläche muß eine bestimmte Mindestgrösse haben, der überschaubare Rückblickwinkel muß eingehalten werden und die Spiegel müssen ein e-Prüfzeichen tragen.
Google mal nach dem Gesetzestext, evtl. wird man auch bei www.verkehrsportal.de fündig.
Danke, der Hinweis war brauchbar. § 56 StVZO ist wohl das, was ich suchte.
Allerdings weiß ich nicht, ob ein Fahrzeug das Werk überhaupt verlassen darf, wenn es der StVZO nicht genügt. Es wäre möglich, dass der Hauptteil des Wagens von VW stammt, wohingegen der Kasten von einer Fremdfirma gefertigt und montiert wurde. Das würde die „falschen“ Spiegel vermutlich erklären.
Das Sichtfeld,das mit den Aussenspiegeln abgedeckt werden muß ist genau vorgeschrieben.Anscheinend ist der Aufbau nachträglich von einem Sachverständigen des TÜV(in den neuen Bundesländern Dekra) abgenommen/beschrieben worden,der dies nicht neu überprüft hat.Die Spiegel selbst dürften reichen müssen jedoch weiter aussen angebaut werden(analog Spiegel für Gespanne mit breitem Anhänger).
Ich würde mich mit dem Aufbauhersteller in Verbindung setzen.