Hallo,
ich habe einen 400€ Job in einem großen Bäckereibetrieb, dort wird Arbeitskleidung inform von Poloshirt und Cap mit Logo vorgeschrieben sowieso Sicherheitsschuhe (Ausrutschgefahr).
Wenn wir das nicht tragen würde es Ärger vom Gewerbeaufsichtsamt geben, sagt man sich unter den Angestellten.
Nun habe ich nach 4 Arbeitstagen endlich die Schuhe bekommen, habe bis dahin Privatschuhe getragen die nun ruiniert sind. Die Schuhe soll ich nun mit 21,45€ bezahlen, sowie später das Poloshirt und die Cap, eine Kollegin sagte das Shirt allein würde 10€ kosten.
Erstens kann ich mir kaum vorstellen das es rechtens sein kann das ich die Kleidung bezahlen muss wenn sie doch der Arbeitsgeber vorschreibt, zweitens so viel Geld obwohl ich doch nur einen 400€ Job habe?!
Und mit einem Shirt kommt man ja nicht aus muss ja wenigstens 2 sein zum waschen/wechseln. macht ca. 50€
Im Arbeitsvertrag steht was von schriftliche Betriebsvereinbarungen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages, sowie eine Filialfibel?! Noch nie gehört/gesehen…
Zur Arbeitskleidung steht:
Erhält die Arbeitsnehmerin bei Arbeitsantritt vom AG die Arbeitskleidung, so ist diese bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder gereinigt abzugeben.
Also kann ich mit irgendeiner Gesetztesgrundlage argumentieren damit ich wie auch Kolleginnen die Kleidung nicht bezahlen müssen?
Oder wenn wir sie zahlen müssen kann ich sie wenigstens voll absetzen?
Danke im vorraus und Gruß
Jenny
Hallo Jenny,
ich habe leider in betriebsrechtlicher Hinsicht keine Antwort, ich weiss nur dass bei vielen Betrieben ein Basisbetrag für die persönliche Schutzausrüstung bezahlt wird, wenn man mehr Komfort und Qualität will, dann zahlt man privat drauf. Die kompetente Antwort kann dir sicher der Betriebsrat oder die Gewerkschaft deiner Branche geben
Grüsse Andi
Hallo Jenny,
der Gesetzgeber sagt ganz klar aus, dass eine PSA (persönliche Schutzausrüstung) vom Arbeitgeber zu stellen ist. Punkt. Schuhe sind PSA der Kat II (Schutz vor Verletzungen) und somit klar und eindeutig vom Arbeitgeber zu zahlen. Das Shirt muss der Arbeitgeber nur zahlen, wenn er es vorschreibt (also als CI mit Logo etc.). Das ist bei dir der Fall - also muss auch dieses vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Leider ist es so wie fast überall bei 400 € Kräften: wer muckt fliegt. Du würdest natürlich vor Gericht gewinnen… aber was bringt es?
Aber vielleicht kannst du ja mit einem ruhigen Gespräch das Thema mal ansprechen.
Gruß
Detlef
Hallo Detlef,
vielen Dank schon mal für die Antwort, aber wo ist das Gesetzlich geregelt. Ich meine gibt es einen Auszug den ich in dem besagtem ruhigen Gespräch anführen kann?
Das hier hatte mal wer hier gepostet:
http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/bgv_a01.htm
§ 29
Bereitstellung
Gruß
Jenny
Hallo Jenny,
die genaue Stelle habe ich nicht. Ich meine es war die Richtlinie 89/686 EWG auf die die meisten Urteile gesprochen werden. Optimal aber ist zu schauen in der entsprechenden Berufsgenossenschafts-Vorschrift. Weiß aber nicht, welche BG bei dir richtig ist. Bitte hier mal beim Betriebsrat nachfragen und dann googlen. Alle BG´s schreiben dieses klar vor und - wenn auch für Richter nicht bindend - die Richter halten sich danach.
Gruß
Detlef