Vorgeschriebene Weiterbildung - wer zahlt?

Liebe Wissende,

angenommen jemand arbeitet bei einer Firma an einem Flughafen, z.B. als Porter. Er hat Zugang zu verschiedenen Sicherheitsbereichen und hat einen entsprechenden Ausweis.
Nun entscheidet der Flughafen (also nicht die Firma), dass alle eine bestimmte Schulung durchlaufen müssen. Wer dies nicht tut oder nicht besteht, bekommt keinen Ausweis bzw. muss seinen Ausweis abgeben.
Die Schulung soll am PC etwa 3 Stunden dauern (tatsächlich dauert sie vermutlich deutlich länger).
Wären diese 3 Stunden abrechenbar? Wenn ja: wer würde diese bezahlen? Oder ist es als Qualifikationsleistung des Arbeitsnehmers zu sehen, die er erbringen muss, ohne Entschädigung seines Aufwandes (auch wenn er vorher schon Inhaber eines Ausweises war)?
Kann mir jemand sagen, wo ich zu dieser Frage Auskünfte finden könnte?

Herzlichen Dank,
Matuja

Hi,

nachfragen in der zuständigen Personalabteilung. Die sollten sich damit auskennen und das entsprechend personenspezifisch beantworten können.

Gruss

Hallo nochmal!

Angenommen die Firma sagt es sei keine Arbeitsleistung für die Firma, sie zahle daher nicht. Wen könnte ich dann fragen???

Gruß, Matuja