Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Größe für Stauraum in Mietwohnungen. Die Wohnung ist ca. 106 qm groß und hat nach dem Ausbau des Speiers in eine Wohnung nur noch eine Garage. Sonst leider keine zusätzliche Stauraummöglichkeit. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Mietwohnungen einen Stauraum benötigen, wenn ja, wie groß sollte/muss dieser sein?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten
Martina