Vorgesetzte des Auszubildenden

Hallo Leute,

ich habe gestern ein Gespräch mit einem Kollegen welcher mir sagte,
dass er der Vorgesetzte des Auszubildenden ist. D.h. er ist ihm in der Unternehmensstruktur direkt als disziplinarischer Vorgesetzter benannt und gibt auch den Urlaub frei.
Er ist aber Kein Ausbilder und auch aus einen ganz anderen Fachbereich.

Der eigentliche Ausbilder mit Ausbilderschein sitzt mit dem Azubi in einem Büro und übernimmt die komplette Ausbildung. Er ist wohl auch bei der IHK (und im Ausbildungsvertrag) als Ausbilder benannt.
Der Ausbilder hat jetzt den gleichen Vorgesetzten wie der Azubi.

Ist dies denn überhaupt rechtlich möglich?
Was bedeutet das für den Vorgesetzten und was bedeutet das für den Ausbilder?

Ja sonst müsste man ja in jeder Abteilung eine Ausbilder haben, es langt wenn der Ausbilder die Ausbildung überwacht

§23 BBIG Abs. 3

Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der
Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin
ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die
für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet
ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__28.html

Hallo Naseweis,

du hast das Problem leider nicht richtig verstanden.
Der Ausbilder hat den Ausbilderschein und ist alleinnig für die Ausbildung verantwortlich. Ein sogenannter Ausbildungsbeauftragten gibts nicht direkt, nur falls er mal spontan woanders aushilft.

Der Knackpunkt ist, dass der Ausbilder laut Betriebsstruktur nicht der Vorgesetzte des Auszubildenden ist. Das finde ich sehr fraglich, daher die Frage ob das überhaupt sein kann.

kann gut sein, lege mich dank Erkältung wohl gleich wieder ins Bett

Das ist auch nicht notwendig, Ausbilder und Vorgesetzter können unterschiedliche Personen sein.

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So etwas ist in größeren Unternehmen völlig normal.

Der Ausbilder ist für die inhaltlichen Dinge zuständig, die der Auszubildende im Rahmen seiner Ausbildung lernen soll.
Der Vorgesetzte ist für die organisatorischen Dinge zuständig, darunter eben Urlaubsplanung, evtl. Dienstreisegenehmigungen usw.

Bei uns ist z.B. der „Vorgesetzte“ der Auszubildenden in der Personalabteilung, er plant den Einsatz der Azubis in den verschiedenen Abteilungen, und in jeder Abteilung ist ein (anderer) Ausbilder dann für die Vermittlung der spezifischen Arbeitsinhalte zuständig.

Beatrix

Aber er bildet nicht aus, oder?

Der Vorgesetzte darf sich nicht in die Ausbildung einmischen. Dafür ist der Ausbilder da. Und der darf eben keinen Urlaub unterschreiben. Dafür ist der Vorgesetzte da.
Wo liegt also das Problem?

Gruß,

Kannitverstan

Hallo Beabel, danke für deine Antwort.

Das klingt vernünftig und funktioniert sicher auch gut.
Da aber auch ich erst einen Ausbilderschein gemacht habe kann ich dir sagen, dass der bei der IHK für diesen Auszubildenden eingetragene für dessen Ausbildung (also die Vermittlung aller Inhalte) verantwortlich ist. Daher ist dieser auch für den Durchlauf verantwortlich. Er muss aber nicht alle Inhalte selbst vermitteln.
Vermutlich hat der Personaler einen Ausbilderschein für die Berufe die ihr ausbildet und ist der offizielle Ausbilder. Oder es wird halt so gemacht weil es gut funktioniert. Falls sich aber der Azubi nach einem schlechten Abschlussergebnis beschwert muss sich derjenige Ausbilder rechtfertigen, welcher bei der IHK genannt ist und dafür unterschrieben hat.

Gute Besserung Naseweis und danke für deinen beitrag =)

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OK, das kann auch sein.

Trotzdem muss es nicht so sein, dass der Ausbilder sämtliche „Vorgesetzten-Funktionen“ erfüllen muss (oder „darf“).
Das kann alles Mögliche an formalen Dingen beinhalten, die eben nicht direkt mit der Ausbildung zusammenhängen, sondern mit den allgemeinen Prozessen im Betrieb.
Bei meinem Mann war das auch so, er war Ausbilder, aber sein Vorgesetzter hat trotzdem alle betrieblichen verwaltungstechnischen „Führungsaufgaben“ in Bezug auf den Auszubildenden übernommen.

Beatrix

Wenn dort mehr als 2 Berufe ausgebildet werden, ist es eher unwahrscheinlich, die Regel ist eigentlich auch nur ein Beruf, auch wenn es durchaus Leute gibt, die zwei Berufe erlernt oder auch zwei Studiengänge absolviert haben.

Anders wären viele Ausbildungen im Bauhandwerk gar nicht darstellbar.
Da ist der Geselle, dem man gerade zugeteilt ist, weisungsberechtigt und regelmässig auch für das Arbeitsergebnis verantwortlich.

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Warum jetzt genau?

Hallo,

Du fragst ob das so zulässig ist?
Sehen wir es mal andersrum: Wo steht, dass das nicht sein darf?

Ich versuche ein Beispiel: Da ist ein mittelgroßer Betrieb, in dem mehrere Berufe ausgebildet werden. Für jeden Beruf ist ein Ausbilder bestellt. Und dann gibt es die „Produktionsleiterin“ bei der alle Fäden zusammenlaufen und die dafür verantwortlich ist, dass alle Räder gut ineinander greifen. Sie ist die Vorgesetzte aller Beschäftigten in diesem Bereich, auch der Ausbilder und selbstverständlich auch der Auszubildenden. Nur hier kann die Organisation des ganzen Ladens vernünftig geplant werden.

Anderes Beispiel: Kleiner Handwerksbetrieb, es ist ein Ausbilder bestellt. Urlaub usw. entscheidet aber „der Chef“, der als Handwerksmeister den Betrieb führt.

Was soll daran fraglich sein?
Oder anders gefragt: Wo ist Dein Problem? Beschreibe es näher und Du bekommst eine Antwort.

Gruß
Jörg Zabel

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Ein Handwerksmeister ist immer auch Ausbilder, das ist mit der Meisterprüfung automatisch verbunden.

Das stimmt. Und in 99 % aller Fälle ist er sicher auch der Ausbilder. Aber wir suchen hier die Ausnahmen.

Was ist beispielsweise mit der Firma „Das Bad aus einer Hand“ die die Fliesen-, Sanitär-, usw. -arbeiten anbietet und Lehrlinge in den Ausbildungsberufen „Fliesenleger“ und „Installateur“ ausbildet? (Ich unterstelle, der Inhaber hat nur einen Meisterbrief.)

Das ist in der Regel kein Problem. Wenn man nachweisen kann alle Themen fachgerecht und in vollem Umfang vermitteln zu können genügt das. Das trifft beispielsweise auch auf einen Meister zu der seit längerem in einem ähnlichen Beruf arbeitet.
Zudem muss nicht jeder Meister einen Ausbilderschein haben. Bei der Prüfung der IHK ist dies jedoch eine Zulassungsvoraussetzung. Man kann ihn aber auch anders bekommen. Z.B nach 10 Jahren BerufsErfahrung als Meister (also ein Fähiger Facharbeiter wird erst Vertreter des Meisters, der geht in Rente und er übernimmt den Job einfach. Vor einem Arbeitgeberwechsel lassen sich die meisten das als Meister anerkennen.

Ich meine das resultiert aus der Bürokratie, die man rund um das betriebliche Ausbildungswesen aufgebaut hat. Derjenige der die praktische Ausbildung macht (früher der Meister), kann die vielen Vorschriften gar nicht mehr überblicken und wäre selbst dadurch in seiner Arbeitsleistung behindert. Also benennt man einen Profi, der den formalen Kram macht.
Udo Becker