Vorgesetzter / Weisungsbefugter

Hallo,

kennt jemand den genauen Unterschied zw. den beiden „Rängen“ ?
Darf ein Weisungsbefugter z.B. einen Unterwiesenen zu sich ins Büro verlangen?
Ein Vorgesetzter darf das ja.

Wo ist für den Weisungsbefugten die Grenze?

MfG

Hallo

kennt jemand den genauen Unterschied zw. den beiden „Rängen“ ?

Eigentlich gibt es keinen Unterschied, da Du Äpfeln mit Birnen vergleichst. Es gibt keinen „Rang“ des Weisungsbefugten. Ein „Vorgesetzter“ ist in der Regel weisungsbefugt. Wenn Du das ganze hierarchisch aufzäumen willst, könnte man einen Unterschied höchstens insofern ziehen, als daß in der klassischen Hierachie ein Bereichsleiter über dem Abtelungsleiter; und der Abteilungsleiter über der Putzfrau stehen dürfte. Trotzdem kann eigentlich nichts den AG hindern, die Putzfrau als weisugsbefugt gegenüber dem Abteilungsleiter zu klassifizieren. Dann wäre die Putzfrau allerdings eigentlich wieder eine Vorgesetzte des Abteilungsleiters, nur eben im „klassischen Verständnis einer Rangordnung“ nicht.

Darf ein Weisungsbefugter z.B. einen Unterwiesenen zu sich ins
Büro verlangen?

Ja. Warum sollte er das nicht dürfen?

Wo ist für den Weisungsbefugten die Grenze?

Die Grenzen zieht im Zweifel der AG.

Gruß,
LeoLo

Hi,

kennt jemand den genauen Unterschied zw. den beiden „Rängen“ ?

IANAL, aber aus der Praxis: der Vorgesetzte im klassischen Sinne ist derjenige, der die Personalverantwortung trägt.

Weisungsbefugt können, wie schon gesagt, auch beliebige Personen sein, die keine Personalverantwortung haben. Zum Beispiel temporär im Rahmen eines Projektes oder innerhalb von Matrixorganisationen.

Darf ein Weisungsbefugter z.B. einen Unterwiesenen zu sich ins
Büro verlangen?

Warum nicht? Es kommt darauf an, was dann in diesem Büro stattfindet. Ein Weisungsbefugter ohne Personalverantwortung darf halt solche Dinge wie Abmahnungen aussprechen o.ä. nicht tun. Für einen Anschiss reicht’s aber…! :wink:

Gruß
Stefan

Hi,

Weisungsbefugte sind Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich.
BSP: Erste Hilfe Leute, Räumungsbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und alle weiteren …-beauftragten.
Das Beispiel mit der Putzfrau ist auch nicht abwegig. Wenn die durch den Raum wischt, muss z.B. jeder seinen Arbeitsplatz kurz verlassen.

Vorgesetzte sind diejenigen, zu denen man -salopp formuliert- geht, wenn man mehr Gehalt will.

Gruss,

Hallo!

Klasse aufschlussreiche Antworten!
Zu der Personalverantwortung zählen Dinge wie Urlaubsanträge etc.? Ich konnte hierüber bei google leider nichts finden.

Um es nochmal zusammenzufassen: Ein Weisungsbefugter ist Vorgesetzter in einem bestimmten betrieblichen Bereich. Darüber darf er entscheiden, über sonst nichts!

Ist denn der Sachgebietsgruppenleiter direkter Vorgesetzter (sozusagen direkter Ansprechpartner) oder der Büroleiter? Der Weisungsbefugte scheidet ja schon einmal aus, wenn der vorherige Absatz sachlich korrekt ist und der Weisungsbefugte nicht zugleich Sachgebietsgruppenleiter bzw. Büroleiter ist.

MfG

Hallo

Klasse aufschlussreiche Antworten!
Zu der Personalverantwortung zählen Dinge wie Urlaubsanträge
etc.? Ich konnte hierüber bei google leider nichts finden.

Kann sein. Kann nicht sein.

Um es nochmal zusammenzufassen: Ein Weisungsbefugter ist
Vorgesetzter in einem bestimmten betrieblichen Bereich.
Darüber darf er entscheiden, über sonst nichts!

Kann sein. Kann nicht sein. Auch der AG ist ein Weisungsbefugter und ich denke, daß sich das nicht auf einen Betriebsteil konzentriert :o)

Ist denn der Sachgebietsgruppenleiter direkter Vorgesetzter
(sozusagen direkter Ansprechpartner) oder der Büroleiter?

Entweder oder; oder beides.

Du merkst, die Antwort ist alles andere als zufriedenstellend… Das liegt daran, daß Dir hier niemand die Frage im Detail auf Deinen Fall passend beantworten kann. Die einzige Antwort, die man Dir von hier aus nur geben kann: Im Zweifel über das Ausmaß der Weisungsbefugnis von Person X, mußt Du schlicht den AG fragen, in wie weit die entsprechende Person X weisungsbefugt Dir gegenüber ist. Ausschließlich der AG zieht hier die Grenze und nicht eine Begriffsdefinition.

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Ist denn der Sachgebietsgruppenleiter direkter Vorgesetzter
(sozusagen direkter Ansprechpartner) oder der Büroleiter?

Entweder oder; oder beides.

Du merkst, die Antwort ist alles andere als
zufriedenstellend… Das liegt daran, daß Dir hier
niemand die Frage im Detail auf Deinen Fall passend
beantworten kann. Die einzige Antwort, die man Dir von hier
aus nur geben kann: Im Zweifel über das Ausmaß der
Weisungsbefugnis von Person X, mußt Du schlicht den AG fragen,
in wie weit die entsprechende Person X weisungsbefugt Dir
gegenüber ist. Ausschließlich der AG zieht hier die Grenze und
nicht eine Begriffsdefinition.

Man kann also nicht grundsätzlich sagen, der (eigene) Sachgebietsgruppenleiter (Abteilungsleiter) ist zugleich erster Vorgesetzter, weil im Betrieb geregelt sein könnte, dass der Sachgebietsgruppenleiter weisungsbefugt, aber der Büroleiter erster (hierarchich gesehen) Vorgesetzter ist?

MfG

Hallo

Man kann also nicht grundsätzlich sagen, der (eigene)
Sachgebietsgruppenleiter (Abteilungsleiter) ist zugleich
erster Vorgesetzter, weil im Betrieb geregelt sein könnte,
dass der Sachgebietsgruppenleiter weisungsbefugt, aber der
Büroleiter erster (hierarchich gesehen) Vorgesetzter ist?

Wir drehen uns im Kreise, zumal Du jett auch die Fragestellug plötzlich variierst. Der Begriff „leitender Angestellter“ zum Beispiel wird auch in den unterschiedlichen Gesetzen unterschiedlich definiert. Im Zweifel solltest Du immer erst einmal davon ausgehen, daß ein in der klassischen Hirarchie vor Dir stehender AN Vorgesetzter und zugleich weisungsbefugt ist. In fast allen Fällen wird das auch zutreffen. Wie gesagt, klären kannst und solltest Du das nur mit dem AG.

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antworten!