Vorgezogen Altersrente bei Gleichstellung?(40%)

Hallo,
in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX, Teil 2, mit Ausnahme des §125 (Zusatzurlaub) und des Kapitel 13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet."

Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J. bei entsprechenden Arbeitsjahren?

Gruß und danke Aurikel

Hallo,

Guten Abend,

in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen
Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX, (…)

Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J.
bei entsprechenden Arbeitsjahren?

Die Frage kannst Du Dir vermutlich selbst beantworten…
Wie dort steht, finden auf „gleichgestellte Menschen“ die Regelungen des SGB IX Anwendung (bis auf die benannten Ausnahmen)…

Rente ist aber im SGB VI geregelt…

Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rente wegen Schwerbehinderung ist u. a. der GdB von wenigstens 50 am Tag des Rentenbeginns.
Guggst Du z. B. hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…
oder auch hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/

Gruß und danke Aurikel

Gruß
MG

kein Arbeitsrecht
Hallo,

in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen
Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX,
Teil 2, mit Ausnahme des §125 (Zusatzurlaub) und des Kapitel
13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet."

Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J.
bei entsprechenden Arbeitsjahren?

Nein. Die Gleichstellungsregelung (§ 2 Abs. 3 SGB IX) betrifft nur Arbeitnehmer und nicht Rentner und hat keine Bedeutung auf den Anspruch auf Rente.

Gruß
Otto

Danke!
Danke euch!
War nur ein plötzlicher Hoffnungsschimmer entstanden!
Gruß und danke Aurikel