Hallo,
in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX, Teil 2, mit Ausnahme des §125 (Zusatzurlaub) und des Kapitel 13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet."
Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J. bei entsprechenden Arbeitsjahren?
in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen
Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX, (…)
Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J.
bei entsprechenden Arbeitsjahren?
Die Frage kannst Du Dir vermutlich selbst beantworten…
Wie dort steht, finden auf „gleichgestellte Menschen“ die Regelungen des SGB IX Anwendung (bis auf die benannten Ausnahmen)…
in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen
Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX,
Teil 2, mit Ausnahme des §125 (Zusatzurlaub) und des Kapitel
13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet."
Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J.
bei entsprechenden Arbeitsjahren?
Nein. Die Gleichstellungsregelung (§ 2 Abs. 3 SGB IX) betrifft nur Arbeitnehmer und nicht Rentner und hat keine Bedeutung auf den Anspruch auf Rente.