Hallo,
in einer Mitteilung vom Arbeitsamt steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwer behinderte Menschen nach dem SGB IX, Teil 2, mit Ausnahme des §125 (Zusatzurlaub) und des Kapitel 13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet."
Betrifft das nun auch die vorgezogene Altersrente auf 63 J. bei entsprechenden Arbeitsjahren?
Gruß und danke Aurikel