Hallo Leute,
in einem anderen Tread („Behinderungen“) bin ich auf einen Beitrag gestoßen, der für mich eine Frage aufwirft, die sicherlich in diesem Brett besser aufgehoben ist:
Wann kann ein Mann, Geburtsjahr 1955, 30 GdB, gleichgestellt in vorzeitige Rente gehen?
Heißt das dann evtl. noch „Frührente“ oder gibt es den Begriff nicht mehr?
Welche Renteneinbußen hätte er?
Danke
L
Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, von mindestens aber 30 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Ansprechpartner für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider beantwortet sie aber nicht meine Frage. Die Gleichstellung besteht bereits.
Gruß
L