Vorgezogene Altersrente und Ausland

Liebe/-r Experte/-in,
hierauf habe ich leider nirgends eine Antwort erhalten:
Wenn jemand vor Erreichen der Regelaltersrente in Rente
geht, darf er bis zu seinem 65. Lj. nur bis zu 400 Euro im
Monat hinzuverdienen. Gilt diese Einkommensgrenze für
Deutschland oder weltweit?
Also, der Rentner lebt im Ausland und beantragt die
deutsche vorgezogene Rente, darf er dann im Ausland so viel
verdienen wie er kann?
Danke schon mal für die Antwort.
Friedrich

Ruf doch die kostenlose Hotline der DRV an oder frage einen Steuerberater, D.

Hallo auch!

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten, ich denke aber, dass Du die Antwort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bekommen solltest. Die sind für diese Regelungen meines Wissens nach aus zuständig.

Besten Gruß
Chris

Lieber WYNMUCK,

ich bin spezialisiert auf private Rentenversicherungen. Daher kann ich Deine Frage leider nicht beantworten. Frage bitte einen anderen Experten.

Ich würde aber mal vermuten, daß auch ausländische Einkünfte angerechnet werden. Denn warum sollten die privilegiert sein? Aus rechtlichen Gründen rate ich daher solche Einkünfte ohne Klärung der Sachlage den Behörden gegenüber NICHT zu verschweigen.

Auf der anderen Seite: was niemand weiß, macht auch niemand heiß. Wer soll prüfen, ob und was man im Ausland verdient?

Mit freundlichem Gruß

Liebe/-r Experte/-in,
hierauf habe ich leider nirgends eine Antwort erhalten:

KORREKTUR… Ich habe nirgendswo die Antwort gefunden, die ich lesen wollte, um mein Gewissen zu beruhigen. Die Antwort (400 Euro pro Monat) steht im Gesetz (SGB VI, §34
)

Wenn jemand vor Erreichen der Regelaltersrente in Rente
geht, darf er bis zu seinem 65. Lj. nur bis zu 400 Euro im
Monat hinzuverdienen. Gilt diese Einkommensgrenze für
Deutschland oder weltweit?

Die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente vor Erreichung der Regelaltersgrenze sind im in § 34 Sechsten Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

Anspruch auf eine volle Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze haben Versicherte nur, wenn sie neben ihrem Rentenbezug derzeit (seit 1. Januar 2008) einen monatlichen Verdienst aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit von höchstens 400 € (brutto) pro Kalendermonat erzielen. Dabei darf diese Grenze im laufenden Jahr zweimal bis zum Doppelten überschritten werden, sodass im Kalenderjahr das Gesamteinkommen aus der Beschäftigung den Betrag von 5.600,00 Euro erzielt werden kann.[2]

Wird diese Grenze überschritten, so ist in Abhängigkeit des erzielten Bruttoeinkommens die Gewährung einer Teilrente durch den zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen.[3] Hierbei ist zu beachten, dass die Bruttoentgelte bei der Berechnung des Hinzuverdienstes und nicht etwa die Nettozahlbeträge zugrunde gelegt werden.

Wie hoch genau die Hinzuverdienstgrenzen für diese Teilrenten sind, wird vom Rentenversicherungsträger individuell für jeden Versicherten aus den letzten Verdiensten vor der Rentenbewilligung bestimmt und kann somit im Rentenbescheid nachgelesen werden.

Auch bei den Teilrenten ist ein zweimaliges Überschreiten bis maximal zum Doppelten in zwei Monaten des laufenden Jahres möglich. Es ist somit möglich, dass zwischen den Teilrentenansprüchen und dem Vollrentenanspruch ein erneuter Wechsel stattfindet. (aus Wikipedia und dem SGB VI)

Also, der Rentner lebt im Ausland und beantragt die
deutsche vorgezogene Rente, darf er dann im Ausland so viel
verdienen wie er kann? Jeder darf soviel vedienen, wie er kann !!

Also, mein guter Friedrich… schön das Du Dir Deinen Altersruhesitz im Ausland leisten kannst. Wir freuen uns mit Dir. Die Antwort hast Du bereits gefunden. Schade, das sie anders ausfällt, als Du es gerne hättest; weshalb es hier zu dieser lustigen (unnötigen) Frage kommt.

DIE HINZUVERDIENSTGRENZE GILT ÜBERALL, WEIL DU AUCH ÜBERALL DIE RENTE VERBRATEN KANNST.

Sie gilt gegenüber den deutschen Steuerzahlern, die diese Rente im Umlageverfahren aufbringen und nicht irgendeinem Wohnort/Staat gegenüber. Also bitte, den Hinzuverdienst gegenüber der DRV ordentlich angeben und dann sich über unsere Zuzahlung freuen. Ansonsten bist Du auch nicht besser als die vornehmen Herren und Damen aus der Steuerhinterziehungs-Branche, die dann per CD zur Steuerehrlichkeit gebracht werden müssen.
Schönen Lebensabend noch.

Danke schon mal für die Antwort.
Friedrich

Hallo,

grundsätzlich gelten für den deutschen Rentenanspruch auch die deutschen Hinzuverdienstgrenzen.
Auslandsrentenzahlen sind vergleichsweise selten, weshalb Informationen darüber eher spärlich vorhanden sind.

Wichtig ist dabei auch, ob es dich beim Ausland um EU-Ausland, Staaten mit Sozialversicherungsabkommen oder sonstige Länder handelt.
Für jedes Land ist jeweils nur ein regionaler Rentenversicherungsträger zuständig, der allein dann fundierte Auskünfte erteilen kann und ihr erster Ansprechpartner sein sollte.

Hier eine Übersicht:

Belgien
Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Bulgarien
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Standort Halle

Dänemark
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Lübeck

Estland
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Neubrandenburg

Finnland
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Lübeck

Frankreich
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Griechenland
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
Standort Stuttgart

Großbritannien
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Hamburg

Irland
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Hamburg

Island
Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Italien
Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Lettland
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Neubrandenburg

Liechtenstein
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
Standort Karlsruhe

Litauen
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Neubrandenburg

Luxemburg
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Malta
Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Niederlande
Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Norwegen
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Lübeck

Österreich
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Standort München

Polen
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Standort Berlin

Portugal
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Standort Würzburg

Rumänien
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Standort Würzburg

Schweden
Deutsche Rentenversicherung Nord, Standort Lübeck

Schweiz
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
Standort Karlsruhe

Slowakei
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Standort Landshut

Slowenien
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Standort Landshut

Spanien
Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Tschechien
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Standort Landshut

Ungarn
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Standort Erfurt

Zypern
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
Standort Stuttgart

Mit freundlichen Grüßen

ehrlich, keine Ahnung. aber ich vermute mal, dass Sie auch im Ausland nicht mehr dazu verdienen dürfen.

Eine andere Frage ist, wie das die deutsche Rentenversicherung überprüfen kann…

Kommt also sehr darauf an in welchem Land Sie Ihre vorgezogene Altersrente beziehen wollen…