Vorgezogene Altersrente

Hallo,

ein Freundin von mir wird in Bälde 64 und möchte jetzt gerne aus anderen Gründen ihre vorgezogene Altersrente beantragen (obwohl sichs eigentlich ja gar nicht mehr lohnt).

Sie ist weder behindert noch sonstwas, allerdings arbeitslos, kriegt aber kein Arbeitslosengeld, da sie als Selbständige zuletzt nicht einbezahlt hat.

Überhaupt kann sie (lt. BfA) nur 176 Monate angerechnet bekommen. Alle anderen Zeiten war sie offenbar selbständig oder arbeitslos.

Unsere hiesige Außenstelle der BfA hat ihr nun bei einer ersten Anfrage gesagt, bei weniger als 180 anrechenbaren Monaten kann man überhaupt keine vorgezogene Altersrente beantragen/kriegen.

Weil sie von diesen Dingen kaum eine Ahnung hat die Frage: Stimmt das?

Besten Dank Antal

Hallo Antal,

das ist richtig. Als ehemals Selbständige hat Sie für Ihre Altersversorgung selbst aufzukommen und musste diese Privat absichern.
Da sie nur sehr kurze Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, hätte Sie selbst bei 180 Beitragsmonaten nur einen sehr geringen Anspruch auf Rentenzahlung.
Wie hat sich deine Freundin denn Privat abgesichert? Sie muss mal Ihr privates Versicherungsunternehmen anschreiben und um Klärung der Versorgungsfragen bitten.
Das wäre mein Tip.
Wenn jemand anderer Meinung ist (was ja hier selten vorkommt *grins*) bitte ich um kurze Mitteilung.

Danke, Alexander, für diese Antwort. Nur, ich habe ein klein wenig den Eindruck, sie geht an der Frage vorbei… :smile:)

Daß deren Rente nicht hoch sein wird ist klar (um die 400 Euro, hat sie mir gesagt, ein Zuschuß also eher), aber, 400 Euro sind 400 Euro. Und außerdem war was nicht die Frage.

Sondern: Wenn sie die Altersrente JETZT beantragen und kriegen möchte und nur 176 Monte einbezahlt hat, kann sie die dann überhaupt beantrage, bevor sie 65 ist?

Um nichts anderes geht es.

Gruß Antal

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Hallo Antal!

Sie kann die Rente gerne beantragen, wird aber voraussichtlich eine Ablehnung bekommen. :frowning:

Voraussetzung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist u.a. die Erfüllung einer sog. Wartezeit mit 180 Kalendermonaten mit Beitragszeiten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre (= 96 Kalendermonate) mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt haben muss.

Ich denke - nach Deiner Aussage zu urteilen -, beide Voraussetzungen werden bei Deiner Freundin nicht erfüllt sein.

Da auch eine andere Altersrente - ausgehend von Deinen Aussagen - vor Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Betracht kommt, wird Deine Freundin wohl warten müssen bis sie 65. ist. :frowning:

Gruß,
Robert

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Sondern: Wenn sie die Altersrente JETZT beantragen und kriegen
möchte und nur 176 Monte einbezahlt hat, kann sie die dann
überhaupt beantrage, bevor sie 65 ist?

Die Rente wird abgelehnt werden.
D.h. den Antrag kann man schon stellen,
und der wird dann auch (firstgerecht) bearbeitet.
Aber vorher gibt es nichts; dazu müsste man
in den vergangenen 5 Jahren eingezahlt haben.

So ist es mir ergangen.
Also - einfach Antrag stellen und abwarten -
und kontrollieren.

Aloha - digi (aEg)