Vorgezogene Kündigung

Guten Tag,

Folgende Frage:
Ein momentanes Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitnehmer mit einer Auslaufzeit von einem Monat (2 Wochen Kündigungsfrist) gekündigt. Dieser würde jetzt jedoch gerne noch früher aussteigen und nur die minimale Frist in Anspruch nehmen.
Bedarf dies eines speziellen Formats oder ausdrücklich des Widerrufs der ersten Kündigung?
Hat der Arbeitgeber irgendwelche Ansprüche für die Differenz der Endtermine?

Wäre um eine kurze schnelle Antwort zur Orientierung und Meinungsbildung dankbar.

Also soweit ich weiß: die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht sind 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats und kann nur aufgrund des TV oder des AV gekürzt werden. Also sind 2 Wochen sicherlich durch einen solchen Vertrag vorgeschrieben bzw. zulässig

Hallo

Solange die Kündigung fristgerecht erfolgt, kann man natürlich auch jederzeit zu einem noch früheren Zeitpunkt kündigen. Eines Widerrufes der ersten Kü bedarf es dabei nicht.

Gruß,
LeoLo