Guten Tag,
Folgende Frage:
Ein momentanes Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitnehmer mit einer Auslaufzeit von einem Monat (2 Wochen Kündigungsfrist) gekündigt. Dieser würde jetzt jedoch gerne noch früher aussteigen und nur die minimale Frist in Anspruch nehmen.
Bedarf dies eines speziellen Formats oder ausdrücklich des Widerrufs der ersten Kündigung?
Hat der Arbeitgeber irgendwelche Ansprüche für die Differenz der Endtermine?
Wäre um eine kurze schnelle Antwort zur Orientierung und Meinungsbildung dankbar.