Vorgezogenes Erbe - Übertragungsvertrag Immobilie

Hallo,

folgende Konstellation:

Mutter (Witwe) + Sohn A,B,C

Mutter zieht aus dem EFH aus und möchte Sohn A das EFH überschreiben. Im Falle Ihres
Ablebens soll kein Sohn benachteiligt werden. Außer dem EFH gib es kein Vermögen.

Notariell soll Sohn A im Rahmen eines Übergabevertrages das EFH erhalten.
Inhalt: die Übertragung erfolgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
           der Übernehmer keine Gegenleistung für die Übertragung erbringt
           der Verkehrswert des Übertragungsvertrages beträgt 90.000 €

Frage: ist der Vertrag so einfach zu deuten: Mutter verstirbt, Sohn A zahlt B+C jeweils 30.000 Euro oder kann es hier noch zu Problemen kommen?

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe.

Eine Ausgleichspflicht gegenüber B und C ist demnach nicht bestimmt. Insofern scheitert deren Anspruch 10 Jahre nach Übergang.

Ob A die Schenkung überhaupt noch annähme, mit der er einseitig Lasten und Erhaltung der Immobilie trüge, aber im Erbfall ersatzlos derat beschwert wäre, darf bezweifelt werden. Zumal er seine Aufwendungen in den Wind schreiben müsste, wenn bei Pflgebedürftigkeit der Mutter das Haus herausbeansprucht werden könnte, soweit er nicht die Pflegekosten allein stemmen könnte :open_mouth:

Da wär er besser dran, wenn er bei freihändigem Verkauf ebengleich auf Erbe von 30.000 EUR in bar hofft.

G imager