Hallo
Hat jemand ein Recht darauf, sich sein Erbe vorzeitig auszahlen zu lassen?
Gruss
Ratz
Hallo
Hat jemand ein Recht darauf, sich sein Erbe vorzeitig auszahlen zu lassen?
Gruss
Ratz
Hallo Ratz,
Hat jemand ein Recht darauf, sich sein Erbe vorzeitig
auszahlen zu lassen?
Nein.
Wie will man zu Lebzeiten des Erblassers Ansprüche geltend machen für einen Vermögenswert, welcher in Zukunft evtl. gar nicht mehr vorhanden ist ?
Im Prinzip ist vorbezogenes Erbe eine Schenkung. Früher gab es einen steuerlichen Vorteil bei einem vorbezogenen Erbe. In vielen Kantonen ist aber mittlerweile der Steuersatz für eine Schenkung und die Erbschaftssteuer in den meisten Kantonen identisch.
MfG Peter(TOO)
Hat jemand ein Recht darauf, sich sein Erbe vorzeitig auszahlen zu lassen?
Solange der zukünftige Erblasser noch lebt, gibt es kein Erbe, was man sich auszahlen lassen könnte. Dann ist es das Vermögen einer lebenden Person und die kann man nicht zwingen etwas rauszurücken.
Hallo,
Hat jemand ein Recht darauf, sich sein Erbe vorzeitig
auszahlen zu lassen?
Nein, aber man kann sich durchaus mit dem potentiellen Erblasser in aller Freundschaft zusammensetzen und Schenkungen unter Anrechnung auf künftige Erb- und Pflichtteilsansprüche vereinbaren. Das ist aber für den Erblasser eine ganz freiwillige Geschichte. Spielt er mit (z.B. aus steuerlichen Gründen) ist gut, wenn nicht, dann geht da gar nichts.
Gruß vom Wiz