folgender (natürlich fiktiver) Fall: Eine Einbauküche wurde vor 4 Jahren angeschafft und zunächst privat genutzt. Nun wird die Wohnung (inkl. EBK) vermietet. Besteht eine Chance, die damaligen Kosten, HEUTE ggf. auch anteilig als negative Einnahmen aus V&V abzusetzen, falls ja, müsste man diese anteilig aufteilen? Die damaligen Kosten betrugen ca. 3.000 DM, also ca. 1.500 Euro!
ja, die Möglichkeit besteht.
Eine Küche ist in der Regel auf 10 Jahre abzuschreiben, jedes Jahr also 150 €.
Die ersten 4 Jahre sind verbraucht, also noch 6 Jahre abschreibungsfähig.
Übrigens, das sind keine negativen Einnahmen, sondern Werbungskosten.
Petz
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Danke für den Rat, Meister Petz, logo, ich meinte auch
Werbungskosten (Ersparen wir uns die Rückfrage: „warum
schreibst Du dann das nicht…)“!
Das habe ich mich auch gefragt, aber da es den Begriff „negative Einnahmen“ ja wirklich gibt (in einem ganz anderen Zusammenhang), konnte ich mir eine kleine Korrektur nicht verkneifen