Hallo, wer kennt sich aus.
Wir haben ein altes Haus, nun soll die vorhandene Straßenbeleuchtung (voll funktionstüchtig) auf der anderen Straßenseite mit samt der Freileitungen von der Stadt
erneuert werden - für uns kostenpflichtig! Muss man sich das gefallen lassen, schließlich ist sie ja bereits vorhanden also ist es laufende Unterhaltung bzw. Instandsetzung - hat da jemand Ahnung?
Danke für Euren Rat. Karin
hallo Pietschmann
du solltest auf jeden Fall deinen Abgeordneten darauf ansprechen( dafür im Rathaus anrufen und nachfragen)und dich beschweren- am besten vorher noch in der Nachbarschaft herumfragen, wems genausogeht wie dir.
Gruß widaf
Hallo Frau Pietschmann
Kann Ihnen die Frage leider nicht beantworten.
An Ihrer Stelle würde ich mich aber über den Haus und Grundverein schlau machen.
Die kennen bestimmt die Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Böhm
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Hallo, Karin.
Leider kann ich Dir in diesem Falle nicht weiterhelfen.
Sorry.hugoegon
Ja ich glaube schon…Leider! …aber ich habe mal von sowas gehört mit Abwasserkanal erneuern, das muß leider auch der Grundstücksanlieger mit tragen (Kosten)
aber ich weiß die Rechtslage dazu nicht genau. Stelle es mal im FORUM „Rechtsfragen Allgemein“ ein und schreibe es aber als Anonym keine Namen und keine persönlichen Sachen sonst wirts gleich gelöscht!(so wie ne kleine Geschichte von irgendjemanden…)
dann melden sich manchmal sogar Sachkundige dazu,sorry mehr weiß ich auch nicht…MfG
Hallo Karin,
Ausgleichsbetrag des Eigentümers nach § 154
Wenn irgendwann zum Beispiel die Straßenlaternen saniert werden, dann sichern sich die Gemeinden mit dem Baugesetzbuch (§ 154)ab. So steht: Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht." Das Gesetz verpflichtet in der Regel, dass Städte und Gemeinden in Sanierungsgebieten Ausgleichsbeträge erheben können. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durch die Sanierungsmaßnahmen der Wert der anliegenden Grundstücke erhöht wird. Dieser Wertzuwachs wird über den Ausgleichsbetrag vom Eigentums bzw. Grundstücksbesitzer eingefordert.
Viele Grüße
Magallanes7
Hallo Karin
Ich glaube du mußt das bezahlen den die Gemeinden haben das Recht dazu solche Kosten auf die Anlieger der Srassen umzulegen.Meines Wissens nach sogar noch 30 Jahre Lang werden die Kosten für eine Straseninstandsetzung den Anliegern in Rechnung gestellt. . Erkundige dich aber bei einem Rechtsanwalt genauer.
MfG
Michael
Keine Ahnung.
Tschuldigung, Albert.
Davon habe ich keine Ahnung.
mfG H2E