Hallo Gemeinde,
der Sachverhalt ist so:
Kunde K bezieht eine Navigationssoftware von Anbieter A. Eine Route kostet 1 Euro und kann nur per Guthabensaufladung bezahlt werden.
K lädt das Konto mit 20 Euro aus und nutzt 4 Routen. Es besteht ein Restguthaben von 16 Euro.
K kauft ein neues Handy vom Typ 2. Das Betriebssystem von Typ2 ist das gleiche wie von Handy Typ 1. Für Handy Typ 1 wird die Navigationssoftware angeboten, für Typ 2 nicht.
Für Typ 2 erscheint nun das Nachfolgeprodukt Software 2. K fragt bei A an, ob das Guthaben vom Software1-Konto auf das Software2-Konto umgebucht werden kann, damit K die Funktion weiter nutzen kann.
A weigert sich (es sei aus technischen Gründen nicht möglich, da es sich bei Software 2 um ein unabhängiges Produkt handle).
K hat derzeit keine Möglichkeit, das Guthaben zu nutzen. Dass es nicht verfällt, hilft letztlich nicht weiter, da es auch auf unbestimmte Zeit nicht genutzt werden kann.
K denkt, er/sie habe entweder einen Anspruch auf Umbuchung des Guthabens, um das neue Produkt zu nutzen, einen Erstattungsanspruch oder den Anspruch, dass A die technischen Voraussetzung für eine Nutzung des (alten) Softwareproduktes 1 schafft.
Ist das richtig? Was kann K tun, was steht K zu?
Ich danke Euch schon mal!
Liebe Grüße,
Morgane