Mal angenommen, dieses interessante Problem stellt sich in einer Prüfung, o.ä.:
Ein PC Anwender hat sich über eine Tauschbörse songs runtergeladen.
Kann man nun sagen, dass sich dieser user der Verbreitung dieser songs schuldig gemacht hat, da er „wusste“, dass andere Zugriff auf seine PC haben und sich diese songs holen können?
Oder kann man dagegenhalten, dass man als dieser user nicht automatisch weiss, dass man bei der Benutzung eines Tauschboards auch seine Daten anderen zugänglich macht, denn die Benutzung dieser Tauschbörse ist auch ohne dieses Wissen möglich.
Hat jemand Gerichtsurteile diesbzgl?
dank` euch und gruss
Hi,
ich denke das Wort „Tauschbörse“ erklärt in diesem Fall schon was passiert. Nämlich in diesem Fall der Tausch von Musikstücken und nicht nur das herunterladen derselben.
Grüße
Michael
Oder kann man dagegenhalten, dass man als dieser user nicht
automatisch weiss, dass man bei der Benutzung eines
Tauschboards auch seine Daten anderen zugänglich macht, denn
die Benutzung dieser Tauschbörse ist auch ohne dieses Wissen
möglich.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
.m
Hi,
allein dadurch, dass er sich Songs herunterlädt ohne eine Lizenz dafür zu erhalten macht er sich strafbar.
Er weiß ja im Voraus, dass es sich nicht um legale Software handeln kann, da er eine entsprechende Erklärung des Versenders mit Name, Adresse etc. nicht vorlegen kann
Meine private Meinung.
Gruß
BJ