Vorherige Arbeitsverhältnisse - Bewerbung

Servus

Szenario:
Arbeitnehmer ist Berufsanfänger und findet nach dem Studium eine erste sozialversicherungspflichtige Anstellung. Nach nur wenigen Tagen wird dem Arbeitnehmer in der Probezeit aus nicht schwer wiegenden Gründen gekündigt; kein grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Frage:
Muss dieser Arbeitnehmer bei der Bewerbung einem potenziellen Arbeitgeber im Lebenslauf bzw. beim Vorstellungsgespräch alle Arbeitsverhältnisse offen legen? Oder hat er das Recht das oben beschriebene kurzzeitige Arbeitsverhältnis zu verschweigen?

Vielen Dank

Jim

Anfechtung
Hi!

Frage:
Muss dieser Arbeitnehmer bei der Bewerbung einem potenziellen
Arbeitgeber im Lebenslauf bzw. beim Vorstellungsgespräch alle
Arbeitsverhältnisse offen legen? Oder hat er das Recht das
oben beschriebene kurzzeitige Arbeitsverhältnis zu
verschweigen?

Wenn der AG irgendwann rausbekommt, dass der Lebenslauf dort unvollständig war und sich darauf beruft, dass er niemals JA gesagt hätte, wenn die paar Tage dringestanden hätten, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit der Anfechtbarkeit des Arbeitsvertrag wegen Täuschung.

Man sollte also auf JEDEN FALL die Tätigkeit erwähnen!!!

jockis tollen Tipp kannst Du knicken - er entbehrt jeglicher Grundlage!

http://www.stepstone.de/content/de/de/career/bewerbu…

LG
Guido

Um potenzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Arbeitnehmer alles offen legen. Hat andererseits der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit ein vorheriges Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zu überprüfen, z. B. über die Krankenkassen, Sozialversicherungen oder Lohnsteuer? Sei es gezielt oder durch Zufall?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

naja
Hi!

Hat andererseits der
Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit ein vorheriges
Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zu überprüfen, z. B. über
die Krankenkassen, Sozialversicherungen oder Lohnsteuer? Sei
es gezielt oder durch Zufall?

Durch Zufall immer!
Manchmal ist der Teufel nun mal ein Eichhörnchen, und wenn ich überlege, dass eine Arbeitskollegin, die ich vor 10 Monaten kennengelernt habe, mit 4 Leuten aus meinem Bekanntenkreis gearbeitet hat, ist der Zufall auch nicht so selten…

Gezieltes Prüfen fällt dagegen zugegeben schwer, mir fallen aber ein oder zwei Dinge bei der SV ein, die durchaus auffallen KÖNNTEN.

LG
Guido

Resumee lautet also: „Ehrlichkeit währt am längsten.“ (Und erspart evtl. nachträglichen Ärger)

Vielen Dank für die Antworten.

Jim

[…] gibt es überall

jockis tollen Tipp kannst Du knicken - er entbehrt jeglicher
Grundlage!

Hallo Jim,

dass das Arbeitsverhältnis wahrheitsgemäß anzugeben ist, hatte ich gesagt mit meiner Aussage „Wenn es tatsächlich bestanden hat gehört es jetzt zu seinem Lebenslauf.“

„Das steht zunächst mal nicht im BGB.“ bezog sich auf deine Frage „…das Recht hat dieses Arbeitsverhältnis gegenüber anderen Arbeitgebern zu verschweigen?“ und dies ist so. Das Recht besteht nicht. Auch das hatte ich gesagt.

Soweit der rechtliche Aspekt. […]

Der Rest ist freie Meinungsäußerung, denn Rechtsberatung kann hier nicht stattfinden, entgegen anderer Ansichten.
Und hierzu zählt auch sagen zu dürfen, dass es wohl Leute gibt die den Umstand deiner Frage lieber künftig beim neuen AG weglassen würden. Ein solcher Gedanke muss diskutiert werden dürfen, daher resultierte auch deine Frage, was andere nicht wahr haben möchten.

Interessanter wäre doch, wenn du mal die Frage stellen würdest, welche Möglichkeiten denn der AG hat, derartiges, also Angaben des Bewerbers, überprüfen zu können! Und zwar einerseits private AG und anderseits staatliche AG.

Alles Gute.

Team: Netiquettenverstoß gelöscht

[MOD] Es ist sehr einfach…
…etwas hier besser zu wissen als Du!

Hi!

„Das steht zunächst mal nicht im BGB.“ bezog sich auf deine
Frage „…das Recht hat dieses Arbeitsverhältnis gegenüber
anderen Arbeitgebern zu verschweigen?“ und dies ist so. Das
Recht besteht nicht. Auch das hatte ich gesagt.

Und das ist schlicht falsch. Du kommentiertest irgendeinen Unfug mit dem Tenor
Allgemein gilt, etwas wegzulassen ist noch nicht gelogen.
Wenn man das BGB § 123 nebst Kommentierungen und Urteilssprechnungen bemüht, stellt man das auch ziemlich einfach sachlich fest, dass Du da Blödsinn verbreitest.

Soweit der rechtliche Aspekt. […]

Es ist sehr einfach, Dich hier im Brett zu widerlegen, da Du in den letzten gefühlten 5 Wochen ausschließlich faktisch falsche Dinge verbreitest.
Dass Du damit permanent gegen Punkt 4 der Netiquette (Informationsverschmutzung) verstößt, mag Dir egal sein, bei mir ist das anders.

Es ist Dir offensichtlich auch völlig egal, wenn man Dich sachlich widerlegt, wenn Dich die MODs bitten, es sein zu lassen oder das Team sich an Dich wendet - Du stehst da offenbar drüber!

Der Rest ist freie Meinungsäußerung,

Nein!
Hier geht es nicht um MEINUNGEN, da ein EXPERTENforum keinen Platz für Meinungen in einem Rechtsbrett zulässt.
Das kannst Du ignorieren - dann werde ich es weiterhin korrigieren, schließen oder löschen.

Interessanter wäre doch, wenn du mal die Frage stellen
würdest, welche Möglichkeiten denn der AG hat, derartiges,
also Angaben des Bewerbers, überprüfen zu können! Und zwar
einerseits private AG und anderseits staatliche AG.

Wenn Du diese Frage stellen möchtest, mache das!
Was Jim interessant oder nicht interessant findet, wirst Du ihm kaum diktieren können!

Gruß
Guido

P.S. Da DU den öffentlichen Weg gewählt hast, werde ich einen Teufel tun, und das Thema öffentlich unkommentiert lassen!

Team: zitierten Netiquettenverstoß gelöscht

3 „Gefällt mir“